Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schlesen beabsichtigt mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 5 südlich der Dorfstraße und östlich der L 211 eine Fläche von 23 ha für den Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen auszuweisen. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 6 soll nördlich der Dorfstraße und östlich der L 211 zusätzlich eine Fläche von 27 ha für den Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen ausgewiesen werden. Im Rahmen der Durchführung der Planverfahren wurden die Planunterlagen nunmehr der Nachbargemeinde Stoltenberg mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.

 

Es wird empfohlen, die folgende Stellungnahme zu den Planungen der Gemeinde Schlesen abzugeben:

 

Gegen die Planungen der Gemeinde Schlesen zum Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen bestehen keine Bedenken. Die Gemeinde Stoltenberg plant im südlichen Gemeindegebiet, östlich der L 211 ebenfalls eine Fläche in Größe von ca. 20 ha für den Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen auszuweisen. Die Netzkapazitäten für die Abnahme des Stroms sind derzeit sehr begrenzt. Kapazitätserweiterungen sind in Höhndorf und in Schönkirchen geplant. Zur Optimierung der Leitungsverlegung für die Stromeinspeisung und damit auch zur Minimierung der Kosten wird gebeten, die Stromeinspeisung der geplanten Photovoltaikanlagen in Schlesen mit der Einspeisung der geplanten Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Stoltenberg abzustimmen. Weiter wird gebeten, die Eingrünung der Photovoltaikanlagen entlang der L 211 rechtzeitig vorzunehmen, damit der Sichtschutz möglichst schon bis zum Bau der Photovoltaikanlagen vorhanden ist.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Planzeichnungen

 

¾     Begründungen


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die vorstehende Stellungnahme zu den Planungen der 2. und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zu den Bebauungsplänen Nr. 5 und 6 der Gemeinde Schlesen abzugeben.