Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
AMTPR/BV/0078/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt des Amtes Probstei vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

 

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

 

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.

 

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Amtes (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Eine Besonderheit auf Amtsebene besteht darin, dass es sich, anders als bei gemeindlichen Haushalten, im Wesentlichen um einen Umlagenfinanzierten Haushalt handelt.

 

Der Anlage ist der Entwurf beigefügt. Die Verteilung der Amtsumlage ist neben den Listen der einzelnen Aufwendungen und Erträge den ersten Seiten zu entnehmen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Stellenplan, der die Grundlage der Personalkosten bildet, bereits im vergangenen Jahr im Hauptausschuss beschlossen wurde. In der Vergangenheit beschlossene Stellen sowie die für die Angestellten bereits abgeschlossenen Tarifergebnisse sind berücksichtigt.

 

Im Bereich der Sachaufwendungen müssen jetzt erstmals die zu veranschlagenden Abschreibungen erwirtschaftet werden, was zwingend zu einer Anpassung der Amtsumlage führt, da dem Amt eine anderweitige Refinanzierung nicht möglich ist.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses wird noch folgendes berichtet werden, was vorbehaltlich einer Beschlussfassung, noch zu Veränderungen des Haushaltes führen kann.

 

Stellenplan:

 

Es ist beabsichtigt, Ihnen die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Amt IV (HTL) mit EG 8 vozuschlagen. Vorzugsweise soll die Stelle mit einer Immobilien- oder Versicherungsfachkraft besetz werden. Ziel ist, was auch der zwischenzeitlich vorgenommenen Bestandsaufnahme und auch Hinweisen aus dem Hauptausschuss entspricht, derzeit auf verschiedene Schulter verteilte laufende eher einfache Tätigkeiten zu konzentrieren. Die vorhandenen Fachkräfte sollen damit fokussierter mit der Projektarbeit beschäftigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass wegen des notwendigen Besetzungsverfahrens und der dazu notwendigen Dauer keine gesonderten Personalkosten auszuweisen sind. Im Haushaltsjahr 2025 wäre das allerdings der Fall

 

Kleiderkammer der Feuerwehr:

 

Über den Stand wurde in einer der vorhergehenden Sitzungen berichtet. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl der Wehren Interesse an einer Neuaufstellung und Nutzung der Kleiderkammer für die Jugendwehren haben. Seinerzeit wurde schon berichtet, dass dies aber auch bedeutete, die Kleiderkammer entsprechend mit Mitteln auszustatten. Dazu wird ein Betrag von 25.000,00 € notwendig sein zur Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Bekleidung. Dieser Betrag belastete die Amtsumlage für Sachaufwendungen bzw. den Ergebnishaushalt. Ein Betrag von 3.000,00 € zur Umrüstung der IT würde den Ergebnishaushalt mit einem jährlichen Betrag von ca. 600,00 € (Abschreibung) belasten

 

Immobilienankauf:

 

Hierzu verweise ich auf die für den nichtöffentlichen Teil vorgesehenen Vorlage.

 

Zu diesen Punkten erfolgen natürlich noch detaillierte Ausführungen in der Sitzung.

 

Es wird um Verständnis gebeten, dass die vorstehenden Änderungen noch nicht in den Entwurf eingearbeitet wurden. Der Aufwand ist nicht unerheblich, und es soll mit Blick auf mögliche weitere Änderungen aus den Vorberatungen des Hauptausschusses vermeiden werden, dass unnötige Doppelarbeiten entstehen.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Änderungen

 

 

 

 

zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Änderungen: