Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
809.140,89 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
837.244,98 € |
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Haushaltsdefizit |
28.104,09 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
733.100,00
€ |
748.169,39 € |
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Soll-Ausgaben: |
733.100,00
€ |
776.273,48 € |
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Haushaltsdefizit |
0,00 € |
28.104,09 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
59.400,00
€ |
60.971,50 € |
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Soll-Ausgaben: |
59.400,00
€ |
60.971,50 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von
insgesamt 28.188,69 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 0,00 € aus. Der Schuldenstand beträgt 615.776,44 €.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.004,36 €. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2023 dargestellt
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.004,36 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 57.004,36 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.