Betreff
Einverständniserklärung zur Umsetzung der EU-WRRL; Bau einer Fischtreppe für den Gewässerunterhaltungsverband GUV „Selenter See“ .
Vorlage
LUTTE/BV/0086/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hagener Au fließt durch die Ortslage Lutterbek in Richtung Ostsee und wird im Bereich der Lutterbeker Mühle durch entsprechende Bauwerke (Schütz bzw. Wehrtafel) um rund 2,0 m aufgestaut.

Dieser Aufstau stellt somit ein unüberwindbares Wanderhindernis für wandernde Fische (Leitarten: Meerforelle, Elritze und Makrozoobentos) dar.

 

Entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie muss die Hagener Au für die genannten Lebewesen (Organismen) passierbar sein. Denn nur so ist ein guter ökologischer Zustand im Gewässer darzustellen.

 

Zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie 2000 beauftragte der Projektträger GUV Selenter See das Planungsbüro Heidt +Peters für eine Vorplanung. Im Rahmen dieser Planungsphase wurde mit dem Vergleich von baulichen Varianten gemäß technischem Regelwerk eine Vorzugsvariante aufgezeigt.

 

In einer Informationsveranstaltung vom 18.04.2023 wurden durch Herrn Brencher von der Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters diese Vorzugsvariante in einer Präsentation vorgestellt.

 

In einer weiteren Informationsveranstaltung vom 19.12.2023 wurde den direkten Anliegern an der Hagener Au im Bereich der Ortslage Lutterbek durch Herrn Ralf Bosse Kreis Plön Untere Wasserbehörde die erstellten Pläne zur Darstellung der Überflutungsflächen im Istzustand und Planungszustand vorgestellt.

 

In der Bewertung der vorgestellten Ausarbeitungen und erstellten Pläne durch das Planungsbüro Heidt +Peters, sowie durch Herrn Bosse vom Kreis Plön Untere Wasserbehörde gibt es aus Sicht der Gemeinde keine Änderungswünsche.

Mit der festgelegten Vorzugsvariante, vollständige Staulegung durch die Herstellung eines Raugerinnes mit Beckenstruktur im Bereich des Schütz- Bauwerks – Gewässerabschnitt Umloop (FAA), bestehen aus Sicht der Gemeinde keine Änderungswünsche.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die weitere Planungsphase (Plangenehmigungsverfahren) erteilt die Gemeinde eine vorzeitige Einverständniserklärung für die geplante bauliche Umsetzung der Vorzugsvariante und die damit verbundene Nutzung von Gemeindeflächen.

 

Nachfolgende Bedingungen, die als gemeindliche Stellungnahme beim Plangenehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden sollen, sollen dabei gelten:

 

1.         Befestigung im Böschungsbereich des Gewässerabschnittes Umloop

Begründung:

Durch eine veränderte Abflussaufteilung sowie Strömungsverhalten ist davon auszugehen das Böschungsabbrüche oder Böschungsaufweichungen nicht auszuschließen sind.

Diese Maßnahme ist Vorbeugend und Nachhaltig von sehr großer Bedeutung für die Gemeinde und Anlieger.

 

2.         Mit einfließend in die Maßnahme, wäre zu überlegen die vorhandenen Weiden auszutauschen im Uferrandbereich durch Neuanpflanzung von Erlen.

Begründung:

Die Erlen sind für Fließgewässer ökologisch als positiv zu bewerten.

Weiden wachsen sehr in die Breite und gefährden damit sehr stark den Hochwasserabfluss.

Ein Austausch ist somit sowohl als Hochwasserschutzmaßnahme, als auch als Naturschutzmaßnahme (Fließgewässerentwicklung) zu werten.

Auch eine bessere Befestigung des Ufers durch ein ganz anderes Wurzelwachstum wie bei einer Weide, dient nachhaltig zur besseren Befestigung der Uferböschung.

 

3.         Die Wiederherstellung des Fuß – und Radweges auf dem Mühlendamm ist erforderlich.

 

4.         Der vorhandene Mühlenteich (Kolk) muss je nach Bedarf nach Absprache mit dem Unterhaltungsverband gereinigt werden.

a.         Beseitigung von Aufwuchs und angeschwemmten Sedimentationsteilen.

b.         Eine Häufigkeit und Intensität der Reinigung muss beurteilt werden nach Schaffung, Fertigstellung der gesamten Umbaumaßnahme.

 

5.         Wird im Bereich der Fischtreppe ein Neubau einer Brücke erforderlich um eine Gewährleistung für einen Fuß – und Radweg zu sichern wird die Baulast im Bereich der Schützanlage für die neue Brücke dem GUV „Selenter See“ als Baulastträger übertragen.

 

6.         Die Einbindung der Fischtreppe muss der Örtlichen Lage so angepasst sein, dass ein unmittelbares Ausspülen der gesetzten Steinwand zum angrenzendem Grundstück unterbunden wird.

Ausgespülte und ausbrechende Steine aus der vorhandenen Steinwand müssen ersetzt oder neu eingefügt werden.

 

7.         Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Bestandsaufnahme

 

8.         Sämtliche Bautätigkeiten müssen im Vorwege in einer Baubesprechung den örtlichen Gegebenheiten angepasst und abgestimmt werden.

 

9.         Auftretende Schäden während der Baumaßnahem und nach Abschluss der Baumaßnahme werden nach den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen der Eigentümerin (Gemeinde) ersetzt.

Zur ergänzenden Regelung von auftretenden Schäden dient die Festlegung bei der Bestandsaufnahme vor Beginn der Baumaßnahme.