Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet "westlich der Großen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südlich der Kleinen Mühlenstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/1002/2024
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2022 den Aufstellungsbeschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses beschlossen.

 

Da das Verfahren im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wurde von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.

Mit Schreiben vom 05.07.2023 wurde, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist, eine eingeschränkte TöB-Beteiligung durchgeführt.

 

Es wird nun empfohlen, die vorliegenden, bzw. noch zu überarbeitenden Planunterlagen im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.  


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planzeichnung mit Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen (Einzeldokumente)

-       Begründung

-       Abwägungstabelle der frühzeitigen TöB-Beteiligung

-       Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Grundrisse

-       Schnitte

-       Ansichten

-       3D-Darstellung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklung- und Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „westlich der Großen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südlich der Kleinen Mühlenstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind nach Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet unter www.amt-probstei.de für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.