Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
STAKE/BV/094/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Stakendorf vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 64.100 EUR aus. Den Erträgen von 1.134.600 EUR stehen Aufwendungen von 1.198.700 EUR gegenüber. Ursächlich für den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt ist die Veranschlagung hoher Unterhaltungsaufwendungen für die Reparaturen der Abwasserleitungen. Hier ist ein Betrag von 120.000 EUR etatisiert worden. Damit weist dieser Bereich der kostenrechnenden Einrichtung einen sehr hohen Verlust aus, der in der kommenden Gebührenkalkulation eine entsprechende Berücksichtigung findet. Zunächst ist dieser Verlust jedoch durch den allgemeinen Haushalt vorzufinanzieren.

Aus der Kameralistik heraus ist bekannt, dass die Gemeinde Stakendorf über Rücklagenmittel verfügt. Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des Eigenkapitals auch sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine allgemeine Rücklage und eine Ausgleichsrücklage. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden und der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde von diesem Instrument bereits Gebrauch gemacht. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 64.100 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen Jahresfehlbetrag mehr aus.

Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.099.100 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.075.800 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit +23.300 EUR.

Den Einzahlungen aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 353.000 EUR stehen Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 385.900 EUR gegenüber.

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln von – 9.600 EUR. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen ist eine Kreditaufnahme von 203.000 eingeplant.

Die Hebesätze der Realsteuern sind in unveränderter Höhe veranschlagt worden.


 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.