Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage wird somit der
erste doppische Haushalt der Gemeinde Stakendorf vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse der Ein- und
Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus
investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der
Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem
Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 64.100 EUR aus. Den Erträgen
von 1.134.600 EUR stehen Aufwendungen von 1.198.700 EUR gegenüber. Ursächlich
für den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt ist die Veranschlagung hoher
Unterhaltungsaufwendungen für die Reparaturen der Abwasserleitungen. Hier ist
ein Betrag von 120.000 EUR etatisiert worden. Damit weist dieser Bereich der
kostenrechnenden Einrichtung einen sehr hohen Verlust aus, der in der kommenden
Gebührenkalkulation eine entsprechende Berücksichtigung findet. Zunächst ist
dieser Verlust jedoch durch den allgemeinen Haushalt vorzufinanzieren.
Aus der Kameralistik heraus
ist bekannt, dass die Gemeinde Stakendorf über Rücklagenmittel verfügt. Nach
Erstellung der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des
Eigenkapitals auch sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine
allgemeine Rücklage und eine Ausgleichsrücklage. Durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage kann ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden
und der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde
von diesem Instrument bereits Gebrauch gemacht. Durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage von 64.100 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen
Jahresfehlbetrag mehr aus.
Im Finanzplan stehen den
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.099.100 EUR die
Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.075.800 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit +23.300
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 353.000 EUR stehen
Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 385.900 EUR
gegenüber.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln von – 9.600 EUR. Zur Finanzierung der investiven
Auszahlungen ist eine Kreditaufnahme von 203.000 eingeplant.
Die Hebesätze der Realsteuern
sind in unveränderter Höhe veranschlagt worden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem
vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
2024 nach dem vorliegenden Entwurf.