Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
PROBS/BV/128/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Probsteierhagen vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.

 

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 512.900 EUR aus. Den Erträgen von 5.328.000 EUR stehen Aufwendungen von 5.840.900 EUR gegenüber. Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 5.165.300 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 5.427.400 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -262.100 EUR.

 

Den Einzahlungen aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 828.000 EUR stehen Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 1.015.300 EUR gegenüber.

 

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von – 449.400 EUR. Planerisch ist eine Kreditaufnahme von 778.000 EUR möglich und auch erforderlich. Nach derzeitigen Erkenntnissen werden Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses von 4,5 Mio EUR erwartet. Hiervon werden 310.000 EUR für Planungs- und Erschließungskosten im Haushalt 2024 bereitgestellt. Die restlichen Auszahlungen von 4.190.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2025 erwartet. Da jedoch bereits im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Ausschreibungen und ggf. Auftragserteilungen erfolgen müssen, beinhaltet der § 2 unter der Nummer 2 der Haushaltssatzung die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung über 4.190.000 EUR. Sowohl die Festsetzung der geplanten Kreditaufnahme als auch des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in unveränderter Höhe vor. Die Festsetzung der Hebesätze in dieser Höhe entspricht weiterhin den Landesempfehlungen und eröffnet im Falle eines nicht ausgeglichenen Jahresergebnisses die Möglichkeit Fehlbetragszuweisungen generieren zu können.

 

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Lenkungsausschuss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.