Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026
Vorlage
HÖHND/BV/077/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Höhndorf hat auf ihrer Sitzung am 22.09.2020 (HÖHND/GV/04/2020) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 eine Niederschlagswassergebühr von 0,25 €uro je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten, die insbesondere mit der Pflege der Regenrückhaltebecken entstanden sind, weist die kostenrechnende Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 6.732,57 EUR aus.

 

Nach den einschlägigen Vorschriften des Gebührenrechts müssen diese Verluste in der jetzt kommenden Kalkulationsperiode wieder ausgeglichen werden. Dieses ist entsprechend berücksichtigt worden.

Gleichzeitig wurden die laufenden Kosten in der Kalkulation entsprechend angepasst.

 

Die Gemeinde plant erhebliche Investitionen im Krummbeker Weg in die Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen. Die entsprechenden Abschreibungen, die auf diese Investition entfallen, sind ebenfalls berücksichtigt worden.

 

Die Gebührenbemessung erfolgt nach den Vorschritten des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Nach § 6 Abs. 2 KAG können vereinnahmte Anschlussbeiträge zur Minderung der Benutzungsgebühren aufgelöst werden. Von diesem Wahlrecht hat die Gemeinde Höhndorf bislang noch keinen Gebrauch gemacht.

In der Anlagenbuchhaltung wird ein Betrag an vereinnahmten Anschlussbeiträgen in Höhe von insgesamt 476.858,34 EUR geführt. Dieser Betrag wird nunmehr mit einem errechneten und gewichteten Abschreibungssatz von 1,73 Prozent aufgelöst. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 8.249 EUR, der dann als Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten dem Gebührenhaushalt zu Gute kommt. Dieser Betrag muss dann nicht mehr vom Gebührenzahler erwirtschaftet werden und vermindert die Niederschlagswassergebühr.

Auf der Finanzausschusssitzung am 22.01.2024 wurde diese Vorgehensweise ausführlich erläutert mit der Beschlussempfehlung des Fachausschusses so zu verfahren.

 

Der Zinssatz der kalkulatorischen Verzinsung wurde der aktuellen Marktlage mit 2,0 Prozent angepasst. Dies ist ein Mischzinssatz zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalverzinsung.

 

Unter Berücksichtigung dieser genannten Faktoren kann die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,25 EUR je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche unverändert bleiben. Eine Gebührenanpassung ist nicht vorzunehmen. Der sich rein rechnerisch ergebene Gebührenunterschied ist mit einem Cent minimal und zu vernachlässigen.


Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,25 EUR je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

Die bestehenden Anschlussbeiträge werden unter Anwendung des Wahlrechtes nach § 6 Abs. 2 KAG ab dem Haushaltsjahr 2024 aufgelöst.