Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Wendtorf vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Di dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende Ergebnisplan
weist einen Jahresüberschuss von 381.200 EUR aus. Den Erträgen von 3.878.100
EUR stehen Aufwendungen von 3.496.900 EUR gegenüber.
Maßgeblich beeinflusst wurde
dieses sehr gute Ergebnis durch die Veranschlagung von Erlösen aus
Grundstücksverkäufen, die in der Doppik auch einen Ertrag des
Ergebnishaushaltes darstellen.
Im Finanzplan stehen den
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 3.138.700 EUR die
Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.892.000 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit +246.700
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 3.611.100 EUR stehen
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von
3.857.800 EUR gegenüber.
Durch die eingeplante
Kreditaufnahme von 162.600 EUR verändert sich im Saldo der Bestand an liquiden
Mitteln nicht.
Bedingt durch die sehr hohen
Investitionen wird der Ergebnisplan der Gemeinde Wendtorf künftig durch sehr
hohe Abschreibungen und Zinsbelastungen durch Kreditaufnahmen belastet. Der
Finanzplan hingegen durch den hohen Kapitaldienst der Kreditaufnahmen. Aus diesem
Grunde sieht dieser Haushaltsentwurf die Anpassung des Hebesatzes der
Grundsteuer B von bisher 400 Prozentpunkten auf nunmehr 425 Prozentpunkten vor.
Dieses entspricht dann auch den derzeitigen Landesempfehlungen.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden
Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.