Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
WENDT/BV/155/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Wendtorf vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Di dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss von 381.200 EUR aus. Den Erträgen von 3.878.100 EUR stehen Aufwendungen von 3.496.900 EUR gegenüber.

Maßgeblich beeinflusst wurde dieses sehr gute Ergebnis durch die Veranschlagung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen, die in der Doppik auch einen Ertrag des Ergebnishaushaltes darstellen.

Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 3.138.700 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.892.000 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit +246.700 EUR.

Den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 3.611.100 EUR stehen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 3.857.800 EUR gegenüber.

Durch die eingeplante Kreditaufnahme von 162.600 EUR verändert sich im Saldo der Bestand an liquiden Mitteln nicht.

Bedingt durch die sehr hohen Investitionen wird der Ergebnisplan der Gemeinde Wendtorf künftig durch sehr hohe Abschreibungen und Zinsbelastungen durch Kreditaufnahmen belastet. Der Finanzplan hingegen durch den hohen Kapitaldienst der Kreditaufnahmen. Aus diesem Grunde sieht dieser Haushaltsentwurf die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bisher 400 Prozentpunkten auf nunmehr 425 Prozentpunkten vor. Dieses entspricht dann auch den derzeitigen Landesempfehlungen.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vorgetragen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.