Betreff
Ersatzpflanzungen von Bäumen im Gemeindegebiet
Vorlage
SCHÖN/BV/983/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass durch die Wurzeln von Bäumen, die im Bereich des Straßenverkehrsraums gepflanzt wurden, es zu Schäden am Bürgersteig, den Bordsteinen und zum Teil im Straßenasphalt kommt und damit zu Risiken bei der Verkehrssicherungspflicht. Es geht hierbei in den meisten Fällen um Bäume, deren Wurzeln sich erheblich in den Fußweg ausgebildet hatten und bei denen auch bei den Blättern und dem Astwerk zu erkennen ist, dass diese bereits krank durch mangelhafte Wasserzufuhr sind.

 

Beispielhaft zu nennen wären hier die Bäume in der Straße Harderkoppel. Diese wurden im Frühjahr 2023 im Zusammenhang mit der Glasfaser Verlegung und der Fußweg Pflasterung gefällt. Diese Fällungen erfolgten unter Einbezug des Ordnungsamtes und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön.

 

Weitere Beispiele für Nachpflanzungen für anstehende Fällungen wären auch die elf Bäume hinter dem Tourist-Service Kalifornien, die auf Bestreben des Deichentwässerungsverbandes voraussichtlich in der KW 5 (29.01.-02.02.2024) entfernt werden müssen, weil diese in der 5 Meter Bau- und Bepflanzungsverbotszone stehen und so die Entwässerung der Kuhbrücksau nicht sicher zu stellen ist. Auch hierzu wurde neben der Wasserschutzbehörde die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön sowie auch der Schönberger Umweltbeirat beteiligt.

 

Für die Entscheidung über die Art der Baumsorte von Ersatzpflanzungen soll neben dem Sachverstand der Gärtner des Bauhofs der Gemeinde auch der des Umweltbeirats der Gemeinde einbezogen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Um weitere Ersatzpflanzungen von Bäumen vornehmen zu können, empfiehlt der Bau- und Verkehrsausschuss, im Haushalt dafür eine Summe von 50.000 € vorzusehen.