Betreff
Kapellenweg - Fortführung des Bürgersteiges zum Spielplatz/Wanderweg
Vorlage
SCHÖN/BV/981/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bürgersteig im Kapellenweg im Ortsteil Holm der Gemeinde Schönberg endet am Zufahrtsweg des Parkplatzes. Fußgänger, die beispielsweise den anliegenden Spielplatz besuchen wollen, müssen auf die Straße ausweichen. Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusssitzung konnten sich im Rahmen der Sitzung am 04.11.2023 ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.

 

Es soll nunmehr beschlossen werden, eine Verlängerung des Bürgersteiges erfolgen zu lassen.

 

Die Gehweglänge beträgt ca. 130 Meter, die Gehwegbreite ca. 1,50 Meter. Gem. Skizze (siehe Anlage) umfasst dies eine herzustellende Gehwegfläche von ca. 130 m x 1,50 m = 195 m², rd. 200 m².

 

Die Kosten für die Verlängerung des nördlichen Gehwegs in einer Breite von etwa 1,5 m werden nach Auskunft eines Ing.-Büros überschlägig wie folgt geschätzt:

 

Für die Baukosten von ca. 230,- €/m² brutto angenommen.

Danach ergibt sich ein Kostenansatz von ca. 200 m * 230,- € = 46.000,- € brutto für die Baukosten.

 

Hinzuzurechnen sind u. a. Planungskosten sowie Unvorhergesehenes (Ansatz 20% = 9.200,- €). In der Summe (46.000,- € + 9.200,- €) ist mit 55.200,- € brutto für diese Maßnahme zu rechnen.

 

Hinzu kommt der Vorschlag, im Rahmen dieser Maßnahme, den bestehenden Bürgersteig, ca. 100 Meter, von der Bushaltestelle bis zu dem neu zu erstellenden Gehweg mit demselben Betonpflasterstein zu pflastern. Für diese Maßnahme liegt die Kostenschätzung bei ca. 30.000,- €.

 

Es wird empfohlen, für beide Maßnahme 85.000,- € brutto für den Haushalt zu berücksichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgersteig in der Straße Kapellenweg im Ortsteil Holm der Gemeinde Schönberg soll in einer Länge von ca. 130 m bis zum Spielplatz Kapellenweg verlängert werden. Der bestehende Weg, zwischen der Bushaltestelle und dem neu zu schaffenden Gehweg, soll mit demselben Betonpflasterstein gepflastert werden. Die zu erwartenden Kosten in Höhe von 85.000,- € sind in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.