Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
KÖHN/BV/107/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Köhn vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 175.100 EUR aus. Den Erträgen von 1.451.600 EUR stehen Aufwendungen von 1.626.700 EUR gegenüber.

Aus der Kameralistik heraus ist bekannt, dass die Gemeinde Köhn über Rücklagenmittel verfügt. Und in der Vergangenheit Vermögenswerte ohne Fremdmittel geschaffen hat. Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des Eigenkapitals auch sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine allgemeine Rücklage und in eine Ausgleichsrücklage. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden und der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde von diesem Instrument bereits Gebrauch gemacht. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 175.100 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen Jahresfehlbetrag mehr aus.

Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.396.700 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.533.100 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit – 136.400 EUR.

Den Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit von 24.000 EUR stehen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 77.700 EUR gegenüber.

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -190.100 EUR.

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in unveränderter Höhe festgesetzt worden.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung vom 05.03.2024 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf befasst. Die dortige Beschlusslage ist entsprechend eingearbeitet worden.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.