Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Köhn vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 175.100 EUR aus. Den Erträgen
von 1.451.600 EUR stehen Aufwendungen von 1.626.700 EUR gegenüber.
Aus der Kameralistik heraus
ist bekannt, dass die Gemeinde Köhn über Rücklagenmittel verfügt. Und in der
Vergangenheit Vermögenswerte ohne Fremdmittel geschaffen hat. Nach Erstellung
der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des Eigenkapitals auch
sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine allgemeine Rücklage
und in eine Ausgleichsrücklage. Durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage kann ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden
und der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde
von diesem Instrument bereits Gebrauch gemacht. Durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage von 175.100 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen
Jahresfehlbetrag mehr aus.
Im Finanzplan stehen den
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.396.700 EUR die
Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.533.100 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit – 136.400
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und Finanzierungstätigkeit von 24.000 EUR stehen Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 77.700 EUR
gegenüber.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -190.100 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern
sind in unveränderter Höhe festgesetzt worden.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung vom 05.03.2024 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf befasst. Die dortige Beschlusslage ist entsprechend eingearbeitet worden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.