Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Stein vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 151.400 EUR aus. Den Erträgen
von 2.613.000 EUR stehen Aufwendungen von 2.764.400 EUR gegenüber.
Aus der Kameralistik heraus
ist bekannt, dass die Gemeinde Stein über Rücklagenmittel verfügt und in der
Vergangenheit Vermögenswerte ohne Fremdmittel geschaffen hat. Nach Erstellung
der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des Eigenkapitals auch
sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine allgemeine Rücklage
und eine Ausgleichsrücklage. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann
ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden und der Ergebnishaushalt
gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde von diesem Instrument
bereits Gebrauch gemacht. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von
151.400 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen Jahresfehlbetrag mehr aus.
Im Finanzplan stehen den
Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.504.200 EUR die
Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.539.300 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -35.100
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 287.600 EUR stehen
Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 329.100 EUR.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von – 76.600 EUR. Planerisch ist eine
Kreditaufnahme von 112.900 EUR möglich und auch erforderlich.
Der vorliegende
Haushaltsentwurf sieht die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und
der Gewerbesteuer in unveränderter Höhe vor. Der Hebesatz der Grundsteuer B
würde sich demnach um 5 Prozentpunkte von 420 Prozent auf 425 Prozent erhöhen.
Dieses würde den Landesempfehlungen entsprechen und die Möglichkeit eröffnen im
Falle eines nicht ausgeglichenen Jahresergebnisses Fehlbetragszuweisungen
generieren zu können.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden
mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.