Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
STEIN/BV/118/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Stein vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 151.400 EUR aus. Den Erträgen von 2.613.000 EUR stehen Aufwendungen von 2.764.400 EUR gegenüber.

Aus der Kameralistik heraus ist bekannt, dass die Gemeinde Stein über Rücklagenmittel verfügt und in der Vergangenheit Vermögenswerte ohne Fremdmittel geschaffen hat. Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz wird dieses durch die Ausweisung des Eigenkapitals auch sichtbar. Das Eigenkapital gliedert sich dann auf in eine allgemeine Rücklage und eine Ausgleichsrücklage. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann ein (fiktiver) Haushaltsausgleich dargestellt werden und der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen. In der Haushaltsplanung wurde von diesem Instrument bereits Gebrauch gemacht. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 151.400 EUR weist der Ergebnishaushalt keinen Jahresfehlbetrag mehr aus.

Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.504.200 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 2.539.300 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -35.100 EUR.

Den Einzahlungen aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 287.600 EUR stehen Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 329.100 EUR.

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von – 76.600 EUR. Planerisch ist eine Kreditaufnahme von 112.900 EUR möglich und auch erforderlich.

Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und der Gewerbesteuer in unveränderter Höhe vor. Der Hebesatz der Grundsteuer B würde sich demnach um 5 Prozentpunkte von 420 Prozent auf 425 Prozent erhöhen. Dieses würde den Landesempfehlungen entsprechen und die Möglichkeit eröffnen im Falle eines nicht ausgeglichenen Jahresergebnisses Fehlbetragszuweisungen generieren zu können.

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.