Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Wisch vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen ausgeglichenen Haushalt aus, ein Jahresüberschuss
kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Den Erträgen von 1.514.400 EUR stehen
Aufwendungen von 1.514.400 EUR gegenüber. Im Finanzplan stehen den Einzahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.439.100 EUR die Auszahlungen aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.387.000 EUR gegenüber. Der Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit + 52.100 EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 26.000 EUR stehen Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 362.000 EUR
gegenüber.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -283.900 EUR. Auf die Aufnahme bzw.
Veranschlagung einer Kreditaufnahme wird verzichtet, da die Gemeinde Wisch über
ausreichend liquide Mittel verfügt. Dieses wird jedoch erst nach Erstellung der
Eröffnungsbilanz Mitte 2024 auch sichtbar.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden
mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.