Betreff
Satzung der Gemeinde Köhn zur Aufhebung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung einer kommunalen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung)
Vorlage
KÖHN/BV/106/2023
Aktenzeichen
III/KiTaG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Eingangs wird auf die Sitzung der Gemeindevertretung KÖHN/GV/04/2023 am 30.10.2023 (TOP 15) sowie die Verwaltungsvorlage KÖHN/BV/103/2023 verwiesen.

 

In der besagten Sitzung hatte die Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt, die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Peter Pan“ mit Wirkung ab dem 01.01.2024 von der Gemeinde auf den freien Träger der Jugendhilfe DRK-Kreisverband Kiel zu übertragen und

 

1.    stimmt den als Anlage zur Verwaltungsvorlage KÖHN/BV/103/2023 beigefügten Verträgen und Vereinbarungen:

 

  1. öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Betriebs- und Prüfungsvereinbarung)

 

  1. Mietvertrag Gebäudegrundstück

 

  1. Übertragungsvertrag

 

mit dem Träger DRK-Kreisverband Kiel zu,

 

2.    ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss dieser Verträge und Vereinbarungen,

 

3.    ermächtigt den Bürgermeister zudem dazu, notwendige Klarstellung im Sinne der Anlage zur Verwaltungsvorlage im Form von „verbindlichen Bestimmungen zur Auslegung der Regelung einer Finanzierungsvereinbarung durch die Standortgemeinde" gegenüber dem neuen Träger der Kindertageseinrichtung vorzunehmen.

 

Mittlerweile konnten Bürgermeister und Amtsverwaltung die in den Beschlüssen genannten Verträge mit dem nun neuen Träger der ehemals gemeindlichen KiTa einem Abschluss zuführen.

 

Seit dem 01.01.2024 wird die Trägerschaft für die KiTa nicht mehr von der Gemeinde ausgeübt. Die Personensorgeberechtigten der in der KiTa betreuten Kinder hatten mittlerweile die Möglichkeit erhalten, das bislang öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis in ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zu überführen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die weitere Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung „KiTa Peter Pan“ entfallen.

 

Die Satzung der Gemeinde Köhn über den Betrieb und die Benutzung einer kommunalen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung) in der ab 01.08.2022 geltenden Fassung des Artikels 1 der Ersten Satzung der Gemeinde Köhn zur Änderung der KiTa-Satzung vom 11.11.2022 hat daher ab dem 01.01.2024 keinen praktischen Anwendungsbereich mehr, so dass sie insgesamt zu diesem Zeitpunkt aufzuheben ist.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Entwurf der „Satzung der Gemeinde Köhn zur Aufhebung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung einer kommunalen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung)“


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung der Gemeinde Köhn zur Aufhebung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung einer kommunalen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung)“ in der Fassung der Verwaltungsvorlage KÖHN/BV/106/2023.