Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
SCHÖN/BV/979/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Schönberg vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplanes werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

 

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

 

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder -unterschuss ab.

 

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde Schönberg (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Bilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letztes kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

 

Aufgrund der Systemumstellung von der Kameralistik zur Doppik konnten die Vorjahresansätze bzw. Ergebnisse nicht übertragen werden, da eine hundertprozentige Übereinstimmung systembedingt nicht gewährleistet werden kann. Die Spalten der Vorjahre werden daher erst sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren gefüllt, so dass dann Vergleichswerte vorhanden sein werden.

 

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 228.100 € aus. Den Erträgen von 18.285.100 € stehen Aufwendungen von 18.513.200 € gegenüber.

 

Die Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

 

Steuern und Abgaben

 9.173.500 €

Zuwendungen, Umlagen

 8.304.500 €

Öffentliche Leistungsentgelte

    324.700 €

Privatrechtliche Leistungsentgelte

      52.300 €

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

      56.700 €

Sonstige Erträge

    286.300 €

Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

      86.900 €

Sonstige Zinserträge

           200 €

Summe

18.285.100 €

 

Die Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

 

Personalaufwendungen

1.855.700 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

   841.200 €

Abschreibungen

   663.400 €

Transferaufwendungen (Umlagen, Zuschüsse)

8.794.100 €

Sonstige Aufwendungen (u.a. Kita Kosten)

5.802.400 €

Zinsaufwendungen

   469.500 €

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

     86.900 €

Summe

18.513.200 €

 

Im Finanzplan stehen Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 17.887.200 € den Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 17.762.900 € gegenüber. Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt somit 124.300 €.

 

Die Summe der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit von 8.116.000 € setzt sich aus der Kreditaufnahme über 6.185.500 €, den Zuweisungen über 1.916.500 € sowie 14.000 € Verkaufserlös eines Feuerwehr Fahrzeuges zusammen. Dagegen stehen Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 8.947.200 €, diese Summe setzt sich aus den Investitionen über 8.116.000 € sowie der Tilgungssumme über 831.200 € zusammen.

 

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von - 706.900 €. Geplant ist eine Kreditaufnahme von 6.185.500 €.

 

Der Stellenplan weist 26,72 Stellen aus, im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 1,14 Stellen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern entsprechen den Landesempfehlungen und sind in unveränderter Höhe festgesetzt worden.

 

Aufgrund des ausgewiesenen Fehlbetrages wird auf die aktuell noch vorhandene Finanzausgleichsrücklage über 228.100 € aus dem Jahr 2022 hingewiesen. Diese wird in den Haushalt 2024 als Einnahme nicht eingebucht, da die Jahresrechnung 2023 noch nicht erstellt ist.

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.