Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024
wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem
nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage
wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Krummbek vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus
einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen
(Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung
und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der
Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die
periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr
dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden
ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der
Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und
Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital,
Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die
wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital,
Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum
01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz
ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023
möglich.
Der vorliegende
Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 42.500 EUR aus. Den Erträgen
von 974.300 EUR stehen Aufwendungen von 1.016.800 EUR gegenüber. Im Finanzplan
stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 932.600 EUR
die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 934.000 EUR
gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -1.400
EUR.
Den Einzahlungen aus der
Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 49.000 EUR stehen Auszahlungen
für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) von 72.000
EUR.
Im Saldo verändert sich der
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von – 24.400 EUR. Planerisch ist eine
Kreditaufnahme von 10.600 EUR möglich und auch erforderlich.
Die Hebesätze für die
Realsteuern entsprechen weiterhin den Landesempfehlungen und sind in
unveränderter Höhe festgesetzt worden.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden
mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.