Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
BARSB/BV/085/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Barsbek vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Di dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 5.600 EUR aus. Den Erträgen von 1.057.200 EUR stehen Aufwendungen von 1.051.600 EUR gegenüber. Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.049.800 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 1.038.200 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit + 11.600 EUR.

Demgegenüber stehen Auszahlungen für Investitionen von 30.500 EUR..

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von -18.900 EUR. Auf die Aufnahme bzw. Veranschlagung einer Kreditaufnahme wird verzichtet, da die Gemeinde Barsbek über ausreichend liquide Mittel verfügt. Dieses wird jedoch erst nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Mitte 2024 auch sichtbar.

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragen.

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.