Betreff
Aufgabenübertragung Oberflächenwasserentsorgung an den Zweckverband Ostholstein
Vorlage
PASSA/BV/087/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren haben sich bereits viele Gemeinden damit beschäftigt, die Aufgabe der schadlosen Beseitigung von Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) auf einen fachlich geeigneten Zweckverband zu übertragen. In einigen Gemeinden ist dies bereits vollzogen, in dem diese die Aufgabe, die derzeit nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes bei der Gemeinde liegt, auf den Zweckverband Ostholstein übertragen haben. Gleichzeitig hat die Bedeutung der Aufgabe in den vergangenen Jahren insbesondere durch Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein an Bedeutung gewonnen.

 

Nach den Regelungen des Landeswassergesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit ist es möglich, gemeindliche Aufgaben auf einen Zweckverband zu übertragen. Damit einher geht dann in aller Regel auch das Recht zum Erlass von Satzungen und der damit einhergehenden Erhebung von Gebühren.

 

Zur Übertragung einer Aufgabe auf einen Zweckverband ist es erforderlich, dass ein sog. öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe abgeschlossen wird. Außerdem werden die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen und dienlichen Anlagen im Rahmen eines Übertragungsvertrages auf den Verband übertragen. Dabei finden dann, soweit eben möglich, auch Regelungen über einen Wertausgleich des zu übertragenen Vermögens statt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich in diesen Fällen nicht um einen „Verkauf“ handelt, sondern lediglich um einen Wertausgleich. Der Wert der Anlagen bemisst sich dabei nicht nach sog. Marktwerten sondern nach gebührenrechtlichen Maßstäben und muss natürlich im Vorwege geprüft und festgestellt werden.

 

Ein weiterer Prüfungsschritt vor Abschluss und konkreter Verhandlung von entsprechenden Verträgen wäre die Feststellung der Grundstücke und Flächen (versiegelte Flächen), die die Anlage zur schadenlosen Beseitigung von Oberflächenwasser konkret in Anspruch nehmen. Dies ist erforderlich, um im Vorwege eines Vertragsabschlusses neben dem Wert Feststellungen darüber zu treffen, ob und in welchem Maß die aufzunehmende Gemeinde quasi in das Gebührengerüst eines Zweckverbandes einzufügen wäre.

 

Diese nur kurz beschriebenen nicht wenig aufwändigen Verfahrensschritte haben die Gemeinden durchlaufen, die bereits dem Verband beigetreten sind oder in Kürze dem Verband beitreten wollen. Zu erwähnen ist noch, dass die beschriebenen Verfahrensschritte einen durchaus erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Dieser kann je nach Aufwand durchaus mehrere Jahre betragen

 

Der erste Schritt der Gemeinde Passade könnte daher ein Grundsatzbeschluss sein, der die Aufnahme von Gesprächen mit dem Zweckverband Ostholstein mit dem Ziel beinhaltet, die Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe ergebnisoffen zu prüfen.

 

Es ergeht daher folgender


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die ergebnisoffene Prüfung der Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe der schadlosen Beseitigung von Niederschlagswasser auf den Zweckverband Ostholstein. Der Bürgermeister wird gebeten, entsprechende Gespräche aufzunehmen und auch Rahmen von Informationsveranstaltungen zu berichten.