Sachverhalt:
Die
Gemeinde hat bisher für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen
Abwasserbeseitigungsanlagen (Schmutz- und Niederschlagswasser) und für die nach
§ 9 des Abwasserabgabengesetzes zu entrichtende Abwasserabgabe eine Abwassergebühr
erhoben.
Das
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat darauf hingewiesen,
dass jeweils separate Gebührenkreise für den Schmutz- und Niederschlagswasserbe-
reich
zu bilden sind.
Die
Comuna GmbH hat dementsprechend neue Kalkulationen erstellt.
Der
beigefügten Kalkulation können die Details des Zustandekommens sowie die
ermittelten Gebührensätze entnommen werden.
Durch
die Trennung der Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser sind auch separate
Gebührensatzungen zu erlassen. Diese sind dieser Anlage, mit den neu
kalkulierten Gebührensätzen versehen, ebenso beigefügt.
Die
in der Satzung aufgeführten Grundgebührensätze weichen geringfügig
(Centbeträge) von den kalkulierten Werten ab. Dieses dient der besseren
Handhabung bei der quartalsweisen Veranlagung der Gebühren (teilbar durch 4).
Anlagenverzeichnis:
- Kalkulation der Comuna GmbH
- Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
Die beigefügte Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der
Gemeinde Schönberg (Benutzungsgebühren-
satzung) wird erlassen.