Sachverhalt:
Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des
kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in
Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der
doppelten Buchführung führen müssen.
In der Anlage wird somit der
erste doppische Haushalt des Zweckverbandes Am Sandberg vorgelegt.
Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem
Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des
Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt,
aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.
Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und
Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge
und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung
schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis
(Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.
In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen
Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss ab.
Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der
Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen
die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt.
Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Schulverbandes
(u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der
Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des
letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.
Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Gesamtbetrag
der Erträge und einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 293.300 EUR aus. Zur
Erreichung des ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ist die Erhebung einer Verbandsumlage
von 209.400 EUR erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Verbandsumlage
somit um 28.900 EUR.
Die Steigerung der Verbandsumlage ist begründet mit erhöhten
Unterhaltungsaufwendungen (30.000 EUR für das ehem. Schulgebäude sowie 20.000
EUR für die Erneuerung der Oberlichter in der Turnhalle). Darüber hinaus sind
7.000 EUR für den Winterdienst veranschlagt.
Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Veranschlagung von
Abschreibungen in Höhe von 88.600 EUR. Diesen stehen Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten (aus erhaltenen Zuschüssen und Zuweisungen) von 20.400 EUR
gegenüber. Die Belastung für den Ergebnishaushalt beträgt somit 68.200 EUR.
Im Finanzplan werden die tatsächlichen Tilgungsleistungen
für bestehende Kreditverpflichtungen bzw. für eingeplante Kreditaufnahmen
veranschlagt. Diese betragen derzeit 67.800 EUR und liegen somit lediglich um 400
EUR unter den veranschlagten (bereinigten) Abschreibungen.
Der Betrag der nicht durch Zuweisungen und Zuschüssen
gedeckten Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 454.500 EUR. Zur
Gegenfinanzierung ist planerisch zunächst eine Kreditaufnahme in Höhe von
454.100 EUR (454.500 EUR abzgl. 400 EUR Überschuss Finanzplan) veranschlagt
worden.
Beschlussvorschlag für den Geschäftsausschuss:
Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Verbandsversammlung:
Auf Empfehlung des Geschäftsausschusses beschließt die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.