Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
ZAS/BV/048/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt des Zweckverbandes Am Sandberg vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

 

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Schulverbandes (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Gesamtbetrag der Erträge und einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 293.300 EUR aus. Zur Erreichung des ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ist die Erhebung einer Verbandsumlage von 209.400 EUR erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Verbandsumlage somit um 28.900 EUR.

Die Steigerung der Verbandsumlage ist begründet mit erhöhten Unterhaltungsaufwendungen (30.000 EUR für das ehem. Schulgebäude sowie 20.000 EUR für die Erneuerung der Oberlichter in der Turnhalle). Darüber hinaus sind 7.000 EUR für den Winterdienst veranschlagt.

Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Veranschlagung von Abschreibungen in Höhe von 88.600 EUR. Diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (aus erhaltenen Zuschüssen und Zuweisungen) von 20.400 EUR gegenüber. Die Belastung für den Ergebnishaushalt beträgt somit 68.200 EUR.

Im Finanzplan werden die tatsächlichen Tilgungsleistungen für bestehende Kreditverpflichtungen bzw. für eingeplante Kreditaufnahmen veranschlagt. Diese betragen derzeit 67.800 EUR und liegen somit lediglich um 400 EUR unter den veranschlagten (bereinigten) Abschreibungen.

Der Betrag der nicht durch Zuweisungen und Zuschüssen gedeckten Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 454.500 EUR. Zur Gegenfinanzierung ist planerisch zunächst eine Kreditaufnahme in Höhe von 454.100 EUR (454.500 EUR abzgl. 400 EUR Überschuss Finanzplan) veranschlagt worden.

 


Beschlussvorschlag für den Geschäftsausschuss:

 

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Verbandsversammlung:

 

Auf Empfehlung des Geschäftsausschusses beschließt die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.