Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
STOLT/BV/084/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt der Gemeinde Stoltenberg vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten der Gemeinde (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 124.500 EUR aus. Den Erträgen von 805.800 EUR stehen Aufwendungen von 930.300 EUR gegenüber. Im Finanzplan stehen den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 791.400 EUR die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 899.600 EUR gegenüber. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit -108.200 EUR.

Den Einzahlungen aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit von 13.000 EUR stehen Auszahlungen für Investitions- und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) von 14.900 EUR.

Im Saldo verändert sich der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von – 110.100 EUR. Planerisch ist eine Kreditaufnahme von 6.700 EUR möglich und auch erforderlich.

Der vorliegende Ergebnisplan beinhaltet erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen Feuerlöschteich, Gemeindestraßen, Brücken, Mietwohnung und Regenrückhaltebecken.

Darüber hinaus haben sich die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten massiv erhöht. Die von der Gemeinde zu tragende Haushaltsbelastung liegt bei 152.500 EUR (2023: 95.300 EUR).

Das gesamte Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A und B + Gewerbesteuer) liegt hingegen bei 124.100 EUR. Somit reichen diese Steuereinnahmen der Gemeinde bei weitem nicht aus, um die Betreuungskosten in Kindertagesstätten zu decken.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan werden mündlich in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf