Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
SVW/BV/058/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen müssen.

 

In der Anlage wird somit der erste doppische Haushalt des Schulverbandes Probstei-West vorgelegt.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.

Die Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ab.

 

In der Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und abflüsse der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder unterschuss ab.

Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Schulverbandes (u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.

Der vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Gesamtbetrag der Erträge und einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.035.600 EUR aus. Zur Erreichung des ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ist die Erhebung einer Schulverbandsumlage von 617.300 EUR erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Schulverbandsumlage somit um 49.600 EUR. Hiervon entfallen 32.600 EUR auf gestiegene Personalkosten. Darüber hinaus sind im vorliegenden Haushaltsentwurf erhöhte Unterhaltungsaufwendungen für dringende Renovierungsarbeiten im Schulgebäude veranschlagt worden.

Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Veranschlagung von Abschreibungen in Höhe von 83.300 EUR. Diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (aus erhaltenen Zuschüssen und Zuweisungen) von 55.200 EUR gegenüber. Die Belastung für den Ergebnishaushalt beträgt somit 28.100 EUR.

Im Finanzplan werden jedoch die tatsächlichen Tilgungsleistungen für bestehende Kreditverpflichtungen veranschlagt. Diese betragen derzeit 34.900 EUR und liegen somit um 6.800 EUR über den veranschlagten (bereinigten) Abschreibungen. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als das Schulgebäude mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben werden. Bankdarlehen bekommt man aber lediglich mit einer Gesamtlaufzeit von max. 50 Jahren.

Um den Betrag von 6.800 EUR ist der Finanzplan demnach nicht ausgeglichen. Den Einzahlungen von 1.023.400 EUR stehen Auszahlungen von 1.030.200 EUR gegenüber.

Der Betrag der nicht durch Zuweisungen und Zuschüssen gedeckten Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 25.000 EUR. Zur Gegenfinanzierung ist planerisch zunächst eine Kreditaufnahme in dieser Höhe veranschlagt worden.

Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz im Sommer 2024, mit der letztlich die Liquidität und das Eigenkapital des Schulverbandes ausgewiesen wird, entscheidet sich dann, ob eine Kreditaufnahme tatsächlich auch erforderlich sein wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.