Sachverhalt:
Mit dem
Haushaltsjahr 2024 wird die Harmonisierung des kommunalen Haushaltsrechts
abgeschlossen, indem nunmehr alle Kommunen in Schleswig-Holstein ihr
Rechnungswesen einheitlich nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
führen müssen.
In der Anlage wird somit der
erste doppische Haushalt des Schulverbandes Probstei-West vorgelegt.
Der
Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan sowie den
entsprechenden Teilplänen (Produkte). In der Umsetzung des Haushaltsplans werden
eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geführt, aus denen nach Ablauf
des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt wird.
Die
Ergebnisrechnung ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung
vergleichbar. Dabei werden die periodisch abgegrenzten Erträge und Aufwendungen
für das Haushaltsjahr dargestellt. Die Ergebnisrechnung schließt im
Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
ab.
In der
Finanzrechnung werden ergänzend die tatsächlichen Geldmittelzuflüsse und – abflüsse
der Ein- und Auszahlungen aus Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und
Auszahlungen aus investiven Maßnahmen dargestellt. Über die Finanzrechnung wird
der Stand der Liquidität abgebildet. Im Jahresabschluss schließt die
Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss oder –unterschuss
ab.
Die dritte Komponente der Doppik ist die Bilanz. In der
Bilanz wird den Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen) stichtagsbezogen
die Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Verbindlichkeiten) gegenübergestellt.
Aus der Bilanz lassen sich die wesentlichen Finanzdaten des Schulverbandes
(u.a. Vermögen, Eigenkapital, Verschuldung, Jahresergebnis) ablesen. Mit der
Einführung der Doppik ist zum 01.01.2024 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Die Aufstellung dieser Eröffnungsbilanz ist jedoch erst nach Erstellung des
letzten kameralen Jahresabschlusses 2023 möglich.
Der
vorliegende Ergebnishaushalt weist einen Gesamtbetrag der Erträge und einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.035.600 EUR aus. Zur Erreichung des
ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ist die Erhebung einer Schulverbandsumlage
von 617.300 EUR erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die
Schulverbandsumlage somit um 49.600 EUR. Hiervon entfallen 32.600 EUR auf
gestiegene Personalkosten. Darüber hinaus sind im vorliegenden Haushaltsentwurf
erhöhte Unterhaltungsaufwendungen für dringende Renovierungsarbeiten im
Schulgebäude veranschlagt worden.
Der
Ergebnishaushalt beinhaltet die Veranschlagung von Abschreibungen in Höhe von
83.300 EUR. Diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (aus
erhaltenen Zuschüssen und Zuweisungen) von 55.200 EUR gegenüber. Die Belastung
für den Ergebnishaushalt beträgt somit 28.100 EUR.
Im Finanzplan
werden jedoch die tatsächlichen Tilgungsleistungen für bestehende
Kreditverpflichtungen veranschlagt. Diese betragen derzeit 34.900 EUR und
liegen somit um 6.800 EUR über den veranschlagten (bereinigten) Abschreibungen.
Dies ist insofern nicht verwunderlich, als das Schulgebäude mit einer
Nutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben werden. Bankdarlehen bekommt man aber
lediglich mit einer Gesamtlaufzeit von max. 50 Jahren.
Um den Betrag
von 6.800 EUR ist der Finanzplan demnach nicht ausgeglichen. Den Einzahlungen
von 1.023.400 EUR stehen Auszahlungen von 1.030.200 EUR gegenüber.
Der Betrag
der nicht durch Zuweisungen und Zuschüssen gedeckten Investitionsaufwendungen
beläuft sich auf 25.000 EUR. Zur Gegenfinanzierung ist planerisch zunächst eine
Kreditaufnahme in dieser Höhe veranschlagt worden.
Nach
Erstellung der Eröffnungsbilanz im Sommer 2024, mit der letztlich die
Liquidität und das Eigenkapital des Schulverbandes ausgewiesen wird,
entscheidet sich dann, ob eine Kreditaufnahme tatsächlich auch erforderlich sein
wird.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 nach dem vorliegenden Entwurf.