Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke Kiel-Schönberg, nordöstl. der Bebauung Lamp'sche Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/960/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ein Investor ist mit dem Anliegen, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten, an die Gemeinde Schönberg herangetreten. Da die Gemeinde Schönberg um den Ausbau erneuerbaren Energien sehr bemüht ist, wurde dem Investor in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.01.2023 per Grundsatzbeschluss die grundsätzliche Bereitschaft für eine solche Planung erklärt. Daraufhin hat der Investor eine Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben, die in der letzten Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 12.10.2023 vorgestellt wurde.

 

Die Potenzialflächenanalyse hat ergeben, dass es keine „Weißflächen“ im Gemeindegebiet gibt. Allerdings ist eine Planung auf den beantragten Flächen (Flurstücke 76/1, 83/1, 85/2, 88/1, 90/1, 91/1, 91/2 und 406 der Flur 4 und den Flurstücken 85 und 111/1 der Flur 3), mit einer Gesamtgröße von ca. 61 ha, mit Abwägungserfordernissen aufgrund der Ertragsfähigkeit des Bodens und zum Teil eines archäologischen Interessengebiets möglich.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke Kiel-Schönberg, nordöstl. der Bebauung Lamp'sche Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Büro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.

 

  1. Die Kosten des Verfahrens sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.