hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Ein Investor ist mit dem Anliegen, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten, an die Gemeinde Schönberg herangetreten. Da die Gemeinde Schönberg um den Ausbau erneuerbaren Energien sehr bemüht ist, wurde dem Investor in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.01.2023 per Grundsatzbeschluss die grundsätzliche Bereitschaft für eine solche Planung erklärt. Daraufhin hat der Investor eine Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben, die in der letzten Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 12.10.2023 vorgestellt wurde.
Die Potenzialflächenanalyse hat ergeben, dass es keine „Weißflächen“ im Gemeindegebiet gibt. Allerdings ist eine Planung auf den beantragten Flächen (Flurstücke 76/1, 83/1, 85/2, 88/1, 90/1, 91/1, 91/2 und 406 der Flur 4 und den Flurstücken 85 und 111/1 der Flur 3), mit einer Gesamtgröße von ca. 61 ha, mit Abwägungserfordernissen aufgrund der Ertragsfähigkeit des Bodens und zum Teil eines archäologischen Interessengebiets möglich.
Anlagenverzeichnis:
- Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
- Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nordwestl. der Bahnstrecke Kiel-Schönberg, nordöstl. der Bebauung Lamp'sche Koppel/Älvdalenweg/Haljalastraße und südöstl. vom Baumrader Weg" zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Büro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH beauftragt.
- Die Kosten des Verfahrens sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.