Betreff
Neubau der Binnenpromenade Kalifornien (T-Konzept): Nachweis der Finanzierung mit Ergebnis aus baufachlicher Prüfung
Vorlage
SCHÖN/BV/956/2023
Aktenzeichen
IV.1-7911
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Erwartung einer Fördermittelzusage zum Jahresende 2023 zur Umsetzung der Maßnahme „Neubau der Binnenpromenade Kalifornien (T-Konzept)“ (Vorhabennummer: LPW21-G/2.3/77) ist zur Bewilligung ein aktualisierter Nachweis zur Finanzierung einzureichen.

 

Im Rahmen des Förderantrags vom 03.07.2023 wurden für das Gesamtprojekt (T-Konzept) Gesamtkosten in Höhe von brutto 7.429.264,76 € (sowohl förderfähige als auch nicht-förderfähige Kosten) beantragt, die sich auf die gesamte Bauphase bis 2025 verteilen.

 

Die baufachliche Prüfung seitens GMSH ist abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Prüfung, in dem die Höhe der anerkannten Kosten festgestellt werden, liegt vor.

Beantragt wurden förderfähige Kosten von brutto 6.872.620,47 €.

Gemäß Prüfvermerk im Sinne von 7.2.2 der ZBau wird seitens GMSH der förderfähige Betrag von brutto 6.631.506,93 € als angemessen erachtet.

 

Im Rahmen der baufachlichen Prüfung seitens GMSH wurden folgende Leistungen und Kosten als nicht förderfähig beurteilt:

-       Ladebox inkl. Verkabelung für E-Fahrräder

-       9 Kurzzeit- und 2 Mitarbeiterstellplätze

-       Besondere Planerleistungen als Bauherrenaufgaben (u.a. Zuarbeit Fördermittelantrag, Aufstellen von Parkplatzvarianten)

-       Einordnung der Honorarzone von III auf II der WC-Anlagen

-       Zuschlag von 6% für Generalplaner-Leistungen

 

Die Förderquote seitens Bewilligungsbehörde beträgt 60% der förderfähigen Kosten (von brutto 6.631.506,93 €). Das ergibt eine voraussichtliche Fördersumme von brutto 3.978.904,16 €.

 

Die Förderung erfolgt aus dem Landesprogramm Wirtschaft mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit der Richtlinie: Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes vom 26.01.2021.

 

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt aufgrund der absehbaren Bewilligung nicht vor.

Um frühzeitig Kostensicherheit zu erlangen und die Realisierbarkeit der Maßnahme sicherzustellen, sind vor Baubeginn die kostenbestimmenden Gewerke auszuschreiben und zu bewerten.

 

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel sind für einen Baubeginn Anfang 2024 ausreichend.

 

Für das Jahr 2024 werden Ausgaben in Höhe 3.000.000,00 € und für das Jahr 2025 in Höhe von 5.000.000,00 € in dem Haushaltsplan veranschlagt. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Umsetzung des Vorhabens (T-Konzept) mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 7.429.264,76 € mit einem seitens GMSH geprüften förderfähigen Betrag von brutto 6.631.506,93 € und einer voraussichtlichen GRW-Fördersumme von brutto 3.978.904,16 € zu beschließen.

 

Es werden außerdem die sich ergebenen notwendigen Folgekosten des Vorhabens von 15.500 € jährlich zur Kenntnis genommen, welche über jeweiligen Haushalte bereitzustellen sind.