Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 für das Gebiet "nördlich der Straße Seesternweg, südlich des Deiches und östlich der Straße Verwellengrund"
hier: Änderung des Geltungsbereiches
Vorlage
SCHÖN/BV/955/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 19.10.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 73 für die Verwirklichung eines Hotelprojektes im Seesternweg gefasst.

 

Ursprünglich sollte das Verfahren nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Allerdings hat sich im Nachgang herausgestellt, dass das Gebiet nicht als Innenbereich, sondern als Außenbereich angesehen wird, da eine baurechtliche Siedlungsstruktur nicht vorherrscht.

 

Demnach muss ein Regelverfahren durchgeführt werden und es wurde juristisch empfohlen, dass der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach den Vorgaben des § 12 BauGB aufgestellt werden sollte.

 

§ 12 Absatz 1 Satz 1 BauGB sieht vor, dass mit dem Investor ein Durchführungsvertrag geschlossen wird, mit dem sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.

 

Dem ist zu entnehmen, dass es sich um einen Vorhabenträger handeln muss, der den Zugriff auf alle Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat.

 

Bisher gab es Intensionen von zwei Investoren, die den Zugriff auf die Grundstücke „Seesternweg 1-7 und 9“ haben, eine Bauherrengesellschaft gründen zu wollen. Leider führten die Verhandlungen nicht zum Erfolg.

 

Nach Erklärung des Investors, das Hotelprojekt auch auf den Grundstücken „Seesternweg 1-7“ umsetzen zu wollen, wird empfohlen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 auf die Grundstücke „Seesternweg 1-7“ zu reduzieren.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       angepasster Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschluss beschließt die Reduzierung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 73 für das Gebiet „nördlich der Straße Seesternweg, südlich des Deiches und östlich der Straße Verwellengrund" auf die Flurstücke 26/1, 26/22, 26/37 und 26/38 der Flur 1 (Seesternweg 1-7).