Betreff
Umgestaltung Kinder- und Jugendhaus
Vorlage
SCHÖN/BV/942/2023
Aktenzeichen
III.4-4601.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich im gemeinsamen Eigentum des Schulverbandes Probstei (57,14 % Eigentumsanteil) und der Gemeinde Schönberg (42,86 % Eigentumsanteil). Veränderung des Hauses bedürfen nach den bestehenden Verträgen und der langjährig geübten Praxis zwischen dem Schulverband, der Gemeinde und den drei Schulen eines Beschlusses des Leistungskuratoriums des Kinder- und Jugendhauses, dabei ist das Betreuungsteam zu hören. Anschließend sind Beschlussfassungen der zuständigen Gremien des Schulverbandes und der Gemeinde notwendig, dabei ist es erforderlich, das Einvernehmen zwischen den beiden Eigentümern des Hauses, dem Schulverband und der Gemeinde, auch über die Finanzierung der Maßnahme, hergestellt wird.

 

Mit der ansteigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die das Mittagessenangebot in der Mensa des Kinder- und Jugendhauses nutzen, sind die Kapazitäten inzwischen mehr als ausgelastet. Dies ist umso mehr der Fall, weil bei steigender Nachfrage im Grundschulbereich (Schülerbetreuung und Hort) die Mensaausgabeaußenstelle für die Grundschule im ehemaligen Gebäude des Förderzentrums mit Schuljahresbeginn 2023/24 weggefallen ist.

 

Eine weitere Bedarfszunahme ist mit der Umsetzung des stufenmäßigen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler und -schülerinnen ab Sommer 2026 zu erwarten. Außerdem herrschte in den letzten Diskussionen des Leitungskuratoriums zur Mittagsverpflegung Einigkeit darüber, dass eine Trennung der gemeinsamen Essenseinnahme von Grundschule und den älteren Schülerinnen und Schülern pädagogisch sinnvoll ist.

 

Als Zwischenlösung schlägt das Leitungskuratorium vor, die sogenannte KOMM-Zone im Obergeschoss des Kinder- und Jugendhauses, die aktuell als Klassenraum einer DAZ-Klasse und als Raum für die Hausaufgabenbetreuung genutzt wird, in einen bistroähnlichen, durch die Schülerinnen und Schüler ab Klasse sieben nutzbaren, Raum umzubauen, in der auch Mittagessen eingenommen werden kann. Dieser Raum soll so gestaltet werden, dass er ebenfalls gut für die offene Jugendarbeit nutzbar ist. Die derzeitige Nutzung kann künftig in andere Räumlichkeiten des Hauses verlegt werden. Der Hauptausschuss des Schulverbandes hat zwischenzeitlich beschlossen, den Schulverbandsvorsteher zu bitten, die Pläne für die Er- und Einrichtung der Cafeteria im Obergeschoss des Kinder- und Jugendhauses voranzutreiben.

 

Die Liegenschaftsabteilung des Amtes hat mitgeteilt, dass für die Möblierung mit Kosten von ca. 400 € pro Sitzplatz gerechnet werden muss.

 

Die notwendigen Umbaukosten für z. B. Bodenbelag, Wandgestaltung, Schallschutz und Beleuchtung wurden noch nicht abschließend ermittelt. Der Schulverband geht von Gesamtkosten von ca. 30.000 € aus.

 

Seitens der Hygiene- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Plön wurde zwischenzeitlich bei einer Begehung mitgeteilt, dass eine mobile Ausgabetheke für Speisen der Mensa benötigt wird, da ein individueller Transport der Speisen auf Tabletts von der jetzigen Mensaausgabe in das Obergeschoss über das Treppenhaus durch die Schülerinnen und Schüler nicht möglich ist.

 

Außerdem wird aktuell noch geprüft, ob der Raum mit einer mobilen Trennwand versehen werden kann, um so eine bedarfsbezogen flexiblere Nutzung zu ermöglichen.

 

Es muss somit davon ausgegangen werden, dass sich die veranschlagten Gesamtkosten noch erhöhen. Diese wären zu 57,14 % vom Schulverband und zu 42,86 % von der Gemeinde Schönberg zu tragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss spricht sich für die vom Leitungskuratorium des Kinder- und Jugendhauses vorgeschlagene Umgestaltung der KOMM-Zone im Obergeschoss des Kinder- und Jugendhauses aus und empfiehlt der Gemeindevertretung, die vertraglich vorgesehene finanzielle Beteiligung der Gemeinde Schönberg im Haushalt 2024 bereit zu stellen.

 

Der Ausschuss geht davon aus, dass der Planungs- und Umsetzungsprozess vom Leitungskuratorium des Kinder- und Jugendhauses gesteuert wird und so, wie es vertraglich vorgesehen ist, eine laufende Beteiligung der Gemeinde Schönberg sichergestellt ist. Außerdem ist auf die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO zu achten.