Sachverhalt:
Der in der Widmungsverfügung benannte Parkplatz östlich des Schlossvorplatzes einschl. Zuwegung von der Schlossstraße ist hergestellt und dient dem öffentlichen Verkehr.
Der ständige Ausschuss „Sanierung und Vermarktung Schloss Hagen“ hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 der Gemeindevertretung empfohlen, das Verfahren zur wegerechtlichen Widmung des neu angelegten Parkplatzes östlich des Schlossvorplatzes einschließlich der Zuwegung von der Schlossstraße aus einzuleiten.
Anlagenverzeichnis:
Widmungsverfügung, Bekanntmachung
Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den öffentlichen Parkplatz östlich des Schlossvorplatzes einschließlich der Zuwegung von der Schlossstraße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. c) StrWG einzustufen.