Betreff
Aufwandsentschädigung Geschäftsführer
Vorlage
GUV/BV/004/2023
Aktenzeichen
690.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verbandsversammlung am 02.02.2022 wurde beschlossen, dass die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer von 50,-- € auf 150,-- € pro Monat angehoben wird. Die Anhebung erfolgte, weil der Aufwand für die Tätigkeit insbesondere in den letzten Jahren stark gestiegen ist und weil die Aufwandsentschädigung in den letzten 24 Jahren gar nicht angehoben wurde.

 

Ab 01.01.2024 wird nun im Amt Probstei die doppelte Buchführung (Doppik) eingeführt, weil das vom Land Schleswig-Holstein so festgelegt wurde. Bisher erfolgte die Buchführung der Gemeinden wie auch des Verbandes kameral, sodass die Haushaltsführung des Verbandes mit Erstellung des Haushaltsplanes sowie der Jahresrechnung und aller einzelnen Buchungen über das Softwareprogramm des Amtes mit abgewickelt werden konnte. Der Verband hat dafür eine Entschädigung in Höhe von ca. 1.100,-- € pro Jahr an das Amt gezahlt. Die Doppik ist erheblich komplizierter und aufwändiger als die kamerale Buchführung. Der Verbandsprüfer, Herr Weidemann, hat jedoch erklärt, dass der Verband weiterhin die kamerale Buchführung nutzen kann, es besteht für die Wasser- und Bodenverbände keine Verpflichtung, die Doppik einzuführen.

 

Mit der Einführung der Doppik für die Gemeinden des Amtes Probstei kann die kamerale Buchführung des Verbandes nicht mehr über das neue Softwareprogramm des Amtes abgewickelt werden. Die Erstellung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung sowie die Buchung aller Rechnungen und Einnahmen aus den Beiträgen müssen nun ab 01.01.2024 manuell vom Geschäftsführer ausgeführt werden. Es wird aus diesem Grunde gebeten, die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer um 100,-- € pro Monat anzuheben. Für den Verband ergeben sich dadurch lediglich Mehrkosten in Höhe von ca. 100,-- € pro Jahr, da die an das Amt zu zahlenden Kosten für die Buchführung wegfallen.      


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer von 150,-- € auf 250,-- € pro Monat ab 01.01.2024 anzuheben.