Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2023
Vorlage
SCHÖN/BV/940/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 18.425.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.794.600 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Durch die im Vorbericht dargestellten Veränderungen im Verwaltungshaushalt, weist dieser keinen freien Finanzspielraum aus, um Rücklagen zu bilden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen in Höhe von 2.819.400 € aus. Die bislang geplante Kreditaufnahme von 1.880.300 € erhöht sich um 667.800 €,  d. h. es werden 2.548.100 € als Kreditsumme für Investitionen ausgewiesen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden Planansätze angepasst sowie Planansätze aufgelöst, von denen bekannt ist, dass hier Ausgaben nicht mehr kassenwirksam werden. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich von 4.850.000 € auf nunmehr 5.905.000 €.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 erfordern, sind im Vorbericht des Nachtrages erläutert.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.