Sachverhalt:
Gemeinde Schönberg
Ablauf des Haushaltsjahres 2023
Per Oktober
lässt sich zum Ablauf des Haushaltsjahres 2023 im Bereich der Ausgaben sowie
der Einnahmen folgendes berichten:
Der
nachfolgende Planablaufvergleich zeigt einen Überblick über die aktuelle
Haushaltslage des Jahres 2023. Die finanzielle Lage der Gemeinde Schönberg hat
sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Im letzten Jahr konnten
Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden und es steht somit Liquidität zur
Verfügung. Bei den Steuererträgen ist feststellbar, dass sie sich insgesamt
wieder über einem vor der Pandemie prognostizierten Niveau eingependelt haben.
Der aktuelle
Haushaltserlass für das Jahr 2024 weist auf die Problematik der aktuellen
weltpolitischen Lage hin. „Der im Februar 2022 begonnene Angriffskrieg
Russlands wirkt sich abschwächend auf die deutsche Wirtschaftsleistung aus. Die
Kommunen sind stark gefordert in der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von
Schutzsuchenden aus der Ukraine aber auch anderen Staaten.
Die hohe
Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem
kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Dem gegenüber stehen erhöhte
Aufwendungen wie zum Beispiel die Energiepreise oder die Entgelterhöhungen im
Rahmen des Tarifabschlusses. Die steigenden Erträge und die steigenden
Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten, ist die Aufgabe der
Kommunen.“
Dieser Bericht enthält vorsichtige Schätzungen, die in einigen Teilen
aufgrund von ausstehenden Endabrechnungen noch Schwankungen unterliegen können.
Als Fazit ergibt
das Zahlenwerk im Verwaltungshaushalt 2023 einen ausgeglichenen Haushalt ohne
Zuführung an die Rücklage.
Zu den Zahlen im Einzelnen:
VERWALTUNGSHAUSHALT
UAB 0000 – 08000 Gemeindeorgane:
Der Planansatz dieses Abschnittes weist Mehrausgaben von rd. 19 T€ aus, die sich über die
Haushaltsstellen Beitrag VAK (rd. 4 T€), Beihilfekosten (rd. 5 T€),
Versicherungen und Schadenfälle (rd. 4 T€), Öffentliche Bekanntmachungen (rd. 3
T€), Gerichts- und Sachverständigenkosten (rd. 1 T€) sowie Mehrkosten für
Aufwandsentschädigungen und Sachkosten im Abschnitt 05200 Wahlen (rd. 2 T€)
verteilen.
Minderausgaben von rd. 4 T€ wurden für die Aus- und
Fortbildung des Personalrates (HHST. 08000.562000) verbucht.
UAB 11000 Ordnungsaufgaben: Durch die
nachträglichen Erstattungen der Personalkosten für die Verkehrsüberwacher für
die Jahre 2020 – 2022 konnten Mehreinnahmen
zum Planansatz von rd. 16 T€
verbucht werden.
UAB 1300 Feuerlöschwesen: Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 22 T€ zeigt die HHST. 52000 Geräte
und Ausstattung. Verursacht durch mehr Materialbedarf für aktuelle
Brandeinsätze im Jahr 2023.
UAB 2000 Schulkostenbeiträge: Die
bereitgestellten Mittel über 300 T€
werden noch endgültig abgerechnet. Planabweichungen sind nicht bekannt.
UAB 46010 Jugendzentrum: Zuweisung an den
Schulverband Probstei weisen Mehraufwendungen
von 64 T€ zum Planansatz auf.
Anteilige Kosten an der Sanierungsmaßnahme (Schimmelsanierung) in der OGTS
sowie die Sachkosten für den laufenden Betrieb werden nach den Anteilen 57,14 %
Schulverband und 42,86 % Gemeinde Schönberg lt. Kooperationsvereinbarung
zugeordnet. Somit wurden insgesamt rd. 104 T€ dem Haushalt des Schulverbandes
zugeführt.
UAB 4640 Kindertagesstätten:
Die bereitgestellten Mittel für die Kindertagesbetreuung werden noch
abgerechnet. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind Planabweichungen nicht
bekannt. (Plan: Ausgaben 5.658.200 € Plan: Einnahmen 3.894.400 €).
Die Sanierungsmaßnahme (Sockelabdichtung)
für den Kindergarten Strandpiraten wurde abgeschlossen, hier werden Minderausgaben zum Planansatz von 15 T€ ausgewiesen, dagegen wurden rd. 14 T€ mehr für die Förderung der
institutionalisierten Kindertagespflege verbucht. Diese resultieren aus einer
Restabforderung aus der Jahresrechnung 2021 des Trägers.
UAB 61100 Bauleitplanung: Erhebliche Mehreinnahmen rd. 70 T€ weist der Planansatz der Erstattung von Dritten für
Bauleitplanungen aus (Plan 20 T€ - AO Soll 90 T€). Gleichzeitig sind die Kosten
der Bauleitplanung mit rd. 45 T€
über Planansatz verbucht worden (Plan 80 T€ AO Soll 125 T€). Ursächlich hierfür die Abrechnung diverser
B-Pläne, so dass hier aktuell rd. 35 T€
als Saldo ausgewiesen werden.
UAB 6300 Straßen und Wege, Öffentlicher Parkraum: Die Einnahmen aus Parkgebühren liegen bei rd. 110 T€ und weisen zum
Planansatz Mindereinnahmen in Höhe
von rd. 35 T€ aus.
Die eingeplante Erstattung von privaten Unternehmen (HHST. 63000.166000) über 43 T€ wird im Jahr 2023 nicht
kassenwirksam und ist somit als Mindereinnahme
auszuweisen.
Die Bewirtschaftungskosten
der Parkscheinautomaten (HHST. 63000.540300) weist Mehrausgaben in Höhe von rd.
7 T€ aus. Resultierend aus den
Kosten für die Aufrüstung mit Mobilfunkanschlüssen sowie Reparaturen der
Automaten.
UAB 67000 Straßenbeleuchtung: Minderausgaben von rd. 12 T€ zum Planansatz werden aktuell
hier ausgewiesen. In wieweit der Planansatz von 82 T€ eingehalten werden kann,
werden die Endabrechnungen zum Jahresende zeigen.
UAB 6900 Gewässerunterhaltung: Die
eingeplanten Mittel für die Unterhaltung (55 T€) wurden um 9 T€ überzogen. Durch vermehrte Mäharbeiten von Fremdfirmen für die
Grabenreinigung kommt es hier zu der Planabweichung.
UAB 7900.71500 Verlustzuweisung Tourist Service: Der Jahresabschluss 2022 weist einen Verlust von rd. 575 T€ aus, die
Verlustzuweisung aus 2022 in Höhe von 539 T€ muss somit nach der Bestätigung
des Abschlusses ausgeglichen werden. Nach Abzug der Überzahlung von rd. 18 T€
aus dem Jahr 2021 wird eine Nachzahlung
über rd. 18 T€ zu zahlen sein.
UAB 9000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen:
Die Grundsteuer B (9000.001000) wurde mit
einem Ansatz von 1.450 T€ veranschlagt, diese Summe wurde mit einer Abweichung
von - 40 T€ verbucht.
Die Gewerbesteuer (HHST 9000.00300)
wurde mit einem Ansatz von 2.600 T€
veranschlagt, das AO-Soll weist Einnahmen in dieser Höhe aus, so dass die
Gewerbesteuer-Umlage (HHST 9000.81000) mit 239 T€ als Planansatz sich
bestätigt.
Die Einkommensteuer (HHST 9000.01000)
lt. Steuerschätzung wird für das lfd. Jahr ein Ergebnis von 1.596 Mio € x
Schlüsselzahl je Gemeinde erwartet, d.h. 2.840 T€ als Einnahme. Nach
derzeitigen Erkenntnissen werden hier keine Mehreinnahmen erwartet.
Die Umsatzsteuer (HHST 9000.01200)
wurde mit einem Planansatz von 301 T€ veranschlagt. Auch hier wird auf die
Steuerschätzung lt. Haushaltserlass verwiesen, die von Einnahmen in Höhe des
Ansatzes ausgeht.
Die Spielgerätesteuer (HHST 9000.02100)
wurde mit einem Planansatz von 75 T€
veranschlagt, verbucht wurden aktuell 54 T€. Es werden weitere Einnahmen bis
zum Jahresende erwartet, die dem Planansatz entsprechen.
Die Zweitwohnungssteuer (HHST. 9000.02700)
wurde mit einem Planansatz von 1.320 T€
veranschlagt, die Bescheidschreibung weist Einnahmen in Höhe von 1.138 T€ aus,
d.h. derzeit Mindereinnahmen zum
Planansatz von rd. 182 T€.
Die Schlüsselzuweisungen (HHST.
9000.041000) wurden mit einem Planansatz von 2.352 T€ veranschlagt. Gemäß
erfolgter Bewilligung und Auszahlungen konnten Mehreinnahmen von rd. 184 T€
verbucht werden.
Gleichzeitig kommt es aufgrund der
Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen zu Mehrausgaben
für die Kreisumlage von rd. 59 T€
Die Finanzausgleichsmittel (HHST.
9000.061100) für das lfd. Jahr wurden lt. Haushaltserlass mit 997 T€ angegeben,
Mehreinnahmen von 124 T€ konnten hier verbucht werden.
Die Amtsumlage (HHST.
9000.832100, 832200) die Abrechnung der Personalkosten sowie der Sachkosten
ergeben Mehrausgaben von rd. 110 T€ zum Planansatz.
(Personalkosten Plan 1.395 T€ - Ist 1.460
T€), (Sachkosten Plan 350 T€ - Ist 397 T€).
Der Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Einzelplan 9) weist in
diesem Haushaltsjahr keinen freien Finanzspielraum aus. Die Mehrausgaben werden
derzeit im Verwaltungshaushalt aufgefangen.
VERMÖGENSHAUSHALT
Per Oktober sind im Vermögenshaushalt Ausgaben für Investitionen in einem Gesamtumfang von rd. 3,4 Mio. € geleistet worden. Investitionsschwerpunkte waren der Straßen- und Wegebau, der Bau von Spiel- und Bolzplätzen, das Projekt Ortsentwicklung, der Bau von systemgerechten Bushaltestellen sowie die Umgestaltung von Räumen in der Jugendherberge zu einer Kindertagesstätte.