Beschluss:

 

 

1.    Es ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde an der nördlichen Grundstücksgrenze entlang des Flurstücks 327, Flur 7, als Dienstbarkeit für die Pflege und Unterhaltung des verrohrten Gewässers „Jordan“ in einer Breite von ca. 4m einzutragen.

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich der Straße Rauher Berg und nördlich der Finnenhaussiedlung – Günther-Prien-Straße“ vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

3.    Unter der Voraussetzung der Vorlage der unter Punkt 1 beschlossenen Dienstbarkeitseintragung empfiehlt der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich der Straße Rauher Berg und nördlich der Finnenhaussiedlung – Günther-Prien-Straße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss) zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

4.    Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Der Bürgermeister leitet in die bisherige Planung ein. Dabei geht er auf den Ausgleich mit Ersatzaufforstung, der aufgrund der kleinen Fläche sinnvoller per Ankauf von Ökö-Punkten in Pohnstorf liegt, und die neue Beschlussempfehlung aufgrund der notwendigen Dienstbarkeitseintragung für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde ein.

 

Herr Petereit erläutert die Planung und die Abwägung der frühzeitigen TöB-Beteiligung anhand der anliegenden Präsentation.

 

Im Anschluss wird bemängelt, dass der Umweltbeirat nicht beteiligt wurde.

Dies ist laut Bürgermeister wie in jeder anderen Planung ebenfalls geschehen.

 

Des Weiteren wird dargestellt, dass verunreinigter Boden über die Böschung geschoben wurde, wodurch der Böschungswinkel sehr steil geworden ist. Die angebrachte Folie scheint vom Verursacher angebracht worden sein, damit keine Erde Richtung Jordan abrutscht.

Es ist mit dem Grundstückseigentümer und Investor zu klären, dass dies rückgängig gemacht und die Böschung neu bepflanzt wird.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0