Der Bürgermeister zeigt zunächst anhand einer Präsentation die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 41 und 47.

Sodann teilt er mit, dass im August 2023 die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Er erläutert, dass hier eine Überplanung des Bestandes erfolgt, was schwer umzusetzen ist. Aus diesem Grund wird für diese Geltungsbereiche ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt.

Anschließend informiert der Bürgermeister, dass der Fokus auf den in den Bebauungsplan Nr. 41 einfließenden ehemaligen Bebauungsplan Nr. 19 zu legen ist. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung weist das LKN darauf hin, dass sich Teilbereiche der Plangeltungsbereiche in einem nicht ausreichend geschützten Hochwasserrisikogebiet an der Küste befinden, und empfiehlt, die gemeindliche Planung frühzeitig mit der zuständigen Behörde für Küstenschutz abzustimmen.

Diesbezüglich regt der Bürgermeister an, zeitnah ein Gespräch mit je einem Vertreter der Fraktionen, dem Planungsbüro und der Verwaltung zu führen, um die Abwägung für das weitere Verfahren vorzubereiten.

Abschließend erklärt der Bürgermeister, dass der nächste offizielle Verfahrensschritt nun der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sein wird.