Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 4 gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, dem Entwässerungskonzept sowie der lärmtechnischen Untersuchung werden gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4 ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verlässt Herr Mönkemeier wegen des Besorgnisses der Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Herr Lamp übernimmt den Vorsitz und erläutert die allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegende Vorlage. Er geht dabei auch auf die zahlreichen Befassungen in den letzten Jahren ein. Das Verfahren könne nunmehr zum Abschluss gebracht werden.

 

Herr Timm weist darauf hin, dass man sich sehr intensiv mit allen Themen auch in rechtlicher Hinsicht beschäftigt habe. Dem stimmt Herr Lamp zu.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Herr Mönkemeier betritt wieder den Sitzungsraum.