Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen eingeleitet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 14 Tagen erfolgen.

 


Bürgermeisterin Lorenzen berichtet von den Vorberatungen im Bauausschuss. Die Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt über eine Privatstraße. Seitens der Gemeinde Fiefbergen sind die 2 Mehrfamilienhäuser mit je 4 Wohneinheiten zwingend zum dauerhaften Wohnen vorgesehen, es soll keine Ferienwohnungsvermietung und Nutzung als Zweitwohnung gestattet werden.

 

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0