Sitzung: 06.10.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: STEIN/BV/096/2022
Beschluss:
- Die Beurteilungen der Amtsverwaltung im Zusammenhang mit der Steuerpflicht des Betriebs von öffentlichen Parkplätzen nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage STEIN/BV/096/2022 werden durch die Gemeinde gebilligt.
- Die Gemeindevertretung ersucht die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei darum, die Gebühren für die Parkplätze, auf denen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG ausgeführt werden, möglichst mit Wirkung zum 01.01.2023 auf folgende Beträge fest zu setzen:
Am gesamten Dorfanger
Bisher Neu
- Mindestgebühr (Parkdauer bis zu 20 Minuten) 0,50 € 0,50 €
- Bis zu 1 Stunde 2,00 € 2,50 €
- Jede weitere Stunde 2,00 € 2,50 €
- Tagesgebühr 8,00 € 10,00 €
An der Kreisstraße K 30 (nördlicher u.
südlicher Parkplatz)
Bisher Neu
- Mindestgebühr (Parkdauer bis zu 20 Minuten) 0,50 € 0,50 €
- Bis zu 1 Stunde 2,00 € 2,50 €
- Jede weitere Stunde 2,00 € 2,50 €
- Tagesgebühr 8,00 € 10,00 €
- Jahresgebühr 140,00 € 160,00 €
- Jahresgebühr für Personen mit Hauptwohnsitz
in der Gemeinde Stein 80,00 € 100,00 €
Gemeindevertreter Wendt erläutert das Thema Umsatzsteuerpflicht für Parkgebühren. In der Versammlung erfolgt dazu eine Aussprache. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Gebühren nicht prozentual erhöht werden sollen.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |