Beschluss:

  1. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet „nordöstlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Königsberger Weg und westlich der Kreisstraße K30“ zum Zwecke der wohnbaulichen Entwicklung, vorwiegend für preisgünstigen und geförderten Mietwohnungsbau unter Einschluss von Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Schwimm- und Sporthalle, Parkplätze, Schule und Bauhof sowie Einrichtungen der Versorgung (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Geltungsbereich  wird um die Flurstücke 38/3 und 35/5 der Flur 2 im Nordosten sowie die Flurstücke 42/144 und 42/145 der Flur 1 im Südwesten erweitert.

 

3.    Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, erteilt. Der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro Franke´s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.   

 


Herr Wulff erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Herr Biewald nimmt seinen Platz ein.

 

Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage und schlägt die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke 38/3 und 35/5 der Flur 2 im Nordosten sowie die Flurstücke 42/144 und 42/145 der Flur 1 im Südwesten vor.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

   11

Ja-Stimmen:    6

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:    5

Befangen: 1

 

Herr Biewald begibt sich wieder in den Zuschauerraum, und Herr Wulff nimmt wieder an der Sitzung teil.