hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 42 für das Gebiet
„Krützkrög“ zur Ausweisung eines Neubaugebietes ist am 24.03.2018 in Kraft
getreten. Die Grundstücke sind zwischenzeitlich alle verkauft und bebaut mit
Einzel-, Doppel-, Reihen und Mehrfamilienhäusern. Der Bedarf an Wohnbauflächen
ist weiterhin sehr groß und soll nunmehr möglichst zeitnah durch die
Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes gedeckt werden. Nachgefragt sind
Grundstücke für eine Einzel- und Doppelhausbebauung, aber insbesondere auch für
bezahlbare Mietwohnungen, möglichst über den sozial geförderten Mietwohnungsbau.
Die in Aussicht genommene Fläche am
Brodersdorfer Weg für die Ausweisung eines weiteren Neubaugebietes ist im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes ist zu prüfen, in wieweit Infrastrukturmaßnahmen wie z.B.
eine Kindertagesstätte, eine Schwimm- und Sporthalle, Parkplätze, eine Schule,
ein Bauhof oder Einrichtungen der Versorgung in die Planung integriert werden
müssen.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 46 ist als Regelverfahren durchzuführen. Es ist daher auch
eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen. Es wird
empfohlen, mit dem Aufstellungsbeschluss auch die Aufträge für die
städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen zu beschließen. Nach der
Beschlussfassung wird dann ein erstes Planungsgespräch koordiniert, um die
Inhalte der Planung sowie den zeitlichen Ablauf der Planung zu erörtern und
soweit es möglich ist, festzulegen.
Anlagenverzeichnis:
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Geltungsbereich
-
Auszug aus dem
Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
- Der Bauausschuss
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet
„nordöstlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am
Königsberger Weg und westlich der Kreisstraße K30“ zum Zwecke der
wohnbaulichen Entwicklung, vorwiegend für preisgünstigen und geförderten
Mietwohnungsbau unter Einschluss von Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B.
Kindertagesstätten, Schwimm- und Sporthalle, Parkplätze, Schule und Bauhof
sowie Einrichtungen der Versorgung (Aufstellungsbeschluss).
2.
Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K
und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, erteilt. Der Auftrag für die
naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro Franke´s Landschaften
und Objekte, Frau Franke, erteilt.