Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen.

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Jugendhof Kalifornien, nördlich der Straße Fernautal, östlich der Straße Große Heide sowie südlich und westlich des Linauweg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.

 


Herr Hirt verlässt wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Ausschussvorsitzender Cordts führt kurz in das Thema ein. Herr Griesbach erläutert sodann die Abwägung der während des Planverfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Anregungen. Da die Änderungen 8 a und 8 b des Bebauungsplanes Nr. 15 und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren aufgestellt wurden, beziehen sich die meisten Anregungen auf die Inhalte der Bebauungspläne. Der Kreis Plön hat jedoch auf mögliche Konflikte durch das räumliche Nebeneinander von Ferienwohnen und Dauerwohnen hingewiesen. Zur räumlichen Abgrenzung der beiden Gebiete hat die Gemeinde einen Grünstreifen festgesetzt, wobei auch im allgemeinen Wohngebiet eine untergeordnete touristische Nutzung möglich ist. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die dauerhafte touristische Nutzung im Ferienhausgebiet durch ein Betreiberkonzept abgesichert werden muss. Das Betreiberkonzept mit entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen wird im Rahmen der Aufstellung der Änderung 8 b des Bebauungsplanes Nr. 15 sichergestellt. Insbesondere hat die untere Wasserbehörde umfassende Anregungen insbesondere zur Regenwasserbeseitigung vorgetragen. Es wurde daher in Abstimmung mit der Wasserbehörde eine hydraulische Berechnung durchgeführt und die schadlose Beseitigung des Regenwassers nachgewiesen. Es liegt nunmehr auch die Zustimmung der Wasserbehörde zur Regenwasserbeseitigung aus dem Plangebiet vor. Die Landesplanungsbehörde hat bestätigt, dass keine Ziele der Raumordnung dieser Planung entgegenstehen. Es wurde auch auf den Abschluss eines Betreiberkonzeptes mit entsprechenden Vereinbarungen im Durchführungsvertrag zur Änderung 8 b des Bebauungsplanes Nr. 15 hingewiesen. Dieser Anregung wird gefolgt. Das Referat Städtebau und Ortsplanung hat ebenfalls auf mögliche Konflikte durch das Nebeneinander der Ferien- und Dauerwohnnutzung hingewiesen. Das geplante allgemeine Wohngebiet schließt unmittelbar südlich an ein bestehendes kleines Wohngebiet an und rundet damit eine kleinteilige Dauerwohnnutzung in dem Bereich ab. Die Abgrenzung zum Ferienhausgebiet erfolgt über die Festsetzung eines 3 m breiten zu bepflanzenden Grünstreifens. Das LLUR hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf den vorhandenen Saisonparkplatz Große Heide hingewiesen und ein Lärmgutachten gefordert. Es wurde daraufhin ein Lärmgutachten auf der Grundlage einer Betriebsbeschreibung des Parkplatzbetreibers erstellt mit dem Ergebnis, dass tagsüber bis 22:00 Uhr abends keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte erfolgen. Der Parkplatz wird nachts nicht betrieben, allerdings auch nicht abgeriegelt, sodass eine nächtliche Nutzung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Bei Nutzung von etwa 10 PKW pro Stunde würden die Immissionsrichtwerte jedoch noch eingehalten werden. Da nur ein Teilbereich des Parkplatzes bei nächtlicher Nutzung betroffen ist und die Nutzung grundsätzlich als äußerst gering einzuschätzen ist, wird es aus städtebaulichen Gründen nicht als verhältnismäßig angesehen, ein Tausch des Ferienhausgebietes mit dem allgemeinen Wohngebiet vorzunehmen. Herr Griesbach verweist sodann auf die vorliegenden Abwägungsvorschläge des Planungsbüros, Fragen ergeben sich zur Abwägung sowie den Abwägungsvorschlägen nicht, sodass die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig beschlossen werden kann.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage. 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  2

Befangen: 1

 

Herr Hirt nimmt an der weiteren Sitzung teil.