Beschluss:

 

Der Gemeindewahlausschuss beschließt,

 

  1. den Termin für die Wahl auf den 30.10.2022 und

 

  1. den Termin für die unter Umständen erforderlich werdende Stichwahl auf den 13.11.2022

 

zu legen.


Der Gemeindewahlleiter verweist auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/739/2021 und erläutert noch einmal kurz die Sach- und Rechtslage.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass sich im Vorfeld der Sitzung bereits abzeichnete, dass der von der Gemeindewahlleitung vorgeschlagene Wahltermin (26.02.2023 und 12.03.2023) nicht die Mehrheit finden könnte, wird durch diese vorgetragen, dass sie folgende Termine in der Reihenfolge ihrer Präferenz für die Hauptwahl (Stichwahl jeweils 14 Tage später) im Jahr 2022 aus wahlorganisatorischen Gründen für möglich hält:

 

¾     04.12.2022

 

¾     30.10.2022

 

¾     23.10.2022.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Redundanz im Rahmen der COVID-19-Pandemie wird ein Termin für die Hauptwahl im Monat November 2022 (06.11.2022, 13.11.2022 oder 20.11.2022) aus personellen Gründen als sehr kritisch angesehen. Es wird daher ausdrücklich davon abgeraten, einen solchen Termin zu bestimmen.

 

Sodann ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 0