Sitzung: 16.12.2021 Gemeindevertretung
Vorlage: HÖHND/BV/053/2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt § 11 Abs. 1 der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf folgendermaßen abzuändern:
„Die jährliche Steuer beträgt für
1. den ersten steuerbaren Hund 100,00 EUR
2. den zweiten steuerbaren Hund 110,00 EUR
3. für den dritten steuerbaren Hund 120,00 EUR.“
Herr Wichelmann erläutert die Vorlage zur 1. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf.
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |