Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt § 11 Abs. 1 der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf folgendermaßen abzuändern:

 

„Die jährliche Steuer beträgt für

 

1. den ersten steuerbaren Hund                      100,00 EUR

2. den zweiten steuerbaren Hund                    110,00 EUR

3. für den dritten steuerbaren Hund                 120,00 EUR.“


Herr Wichelmann erläutert die Vorlage zur 1. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0