Sachverhalt:
In der
Gemeindevertretersitzung vom 20.07.2021 wurde die Neufassung der Satzung über
die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf beschlossen. Es
handelte sich hier um eine redaktionelle Änderung.
Da die aktuelle
Haushaltslage angespannt ist, ist es notwendig eine Anpassung der Hebesätze der
Hundesteuer vorzunehmen.
Derzeit beträgt die
Hundesteuer für den 1. Hund 40,00 €, für den 2. Hund 40,00 € und für jeden
weiteren Hund 50,00 €.
In Vorberatungen
wurde eine Anpassung der Hebesätze für den 1. Hund auf 100,00 Euro, für den 2.
Hund auf 110,00 Euro und für jeden weiteren Hund auf 120,00 Euro besprochen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt § 11 Abs. 1 der Neufassung der Satzung über die
Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Höhndorf folgendermaßen abzuändern:
„Die jährliche
Steuer beträgt für
1.
den
ersten steuerbaren Hund 100,00
EUR
2.
den
zweiten steuerbaren Hund 110,00
EUR
3.
für
jeden weiteren steuerbaren Hund 120,00
EUR.“