Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A  gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das Gebiet „nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der Bebauung Moorweg / Große Heide“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A ist somit durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. 

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass es bei dieser Planung lediglich um die Umnutzung des ehemaligen WC-Gebäudes mit Kiosk im Bereich des Ferienhausgebietes Moorweg / Große Heide geht. Herr Griesbach erläutert sodann das bisherige Verfahren. So wurde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aus Rechtssicherheitsgründen wiederholt. Dabei wurden keine Anregungen vorgetragen, die im Rahmen der Abwägung zu einer Planänderung führen. Es wird nun empfohlen, die Abwägung gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die Planung als Satzung zu beschließen.    


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0