Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung der Flurstücke 184, 216, 167 und 212, alle Flur 12, Gemarkung Schönberg, für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 StrWG.

 

2.    Die Einstufung erfolgt in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Absatz 1 Ziff. 3 Buchstabe a StrWG.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0