Beschluss:

 

1.    Die vorgeschlagene Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge und Mülltonnen hinter der Toilette am Schloss Hagen ist gemäß der denkmalrechtlichen Genehmigung zu realisieren.

2.    Der Aufbau der Unterstellmöglichkeit erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde.

 

 


Die Mieter des Schlosses  bitten um eine Unterbringungsmöglichkeit für Fahrräder und ein Motorrad außerhalb des Schlosses. Zurzeit werden Fahrräder und das Motorrad unter dem Treppenaufgang zum Herrenzimmer bzw. auf dem Dachboden untergestellt. Dies ist weder für die Mieter noch für den Anblick des Schlosses ein haltbarer Zustand. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich der AV mit dem Amt für Denkmalpflege im Kreis Plön, Frau Dr. Hunzinger in Verbindung gesetzt. Für die Unterbringung der Fahrzeuge und der Mülltonnen favorisiert Frau Dr. Hunzinger eine Unterstellmöglichkeit aus Holz. Nach Rücksprache mit dem Bauhof und Inaugenscheinnahme diverser Möglichkeiten in Baumärkten, schlägt der AV als Möglichkeit das Blockbohlenhaus „Malta 2“ vor. Hierbei müsste das Glas aus den Türen entfernt und mit Holz versehen sowie eine Abtrennung zwischen Mülltonnen und Fahrzeugen eingebaut werden. Die Gesamtkosten von ca. 1.700,00 € können aus der HH-Stelle 3600 51100 finanziert werden. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 12.05.2020 durch Frau Dr. Hunzinger, untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Plön in Absprache mit Frau Dr. Meyer, Landesamt für Denkmalpflege erteilt

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0