Sitzung: 03.12.2019 Finanz- und Lenkungsausschuss
Vorlage: PROBS/BV/056/2019
Beschluss:
Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die 4. Änderung der Satzung vom 03.12.2009 über die Erhebung
einer Hundesteuer der Gemeinde Probsteierhagen gemäß anliegendem Entwurf zu
beschließen.
Die Gemeinde
unterschreitet in ihrer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer den vom Land
vorgegebenen Richtwert für den ersten Hund. Es wäre eine Erhöhung von 70 auf
120 Euro erforderlich.
Bei der
Fehlbedarfszuweisung zum Ausgleich des Haushaltsdefizits der Gemeinde wird dies
als nicht ausgeschöpfte Einnahmemöglichkeit behandelt und in Abzug gebracht.
Das bedeutet, dass wie bereits für das Haushaltsjahr 2018 mit 7.100 Euro sich
für die Folgejahre das Defizit der Gemeinde jährlich um weitere ca. 7.000 Euro
aufbaut.
In der
Beratung wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Erhöhung in Einzelfällen
soziale Härten ergeben können.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 3 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |
Da der Beschlussentwurf nicht die Mehrheit erhalten hat, wird eine Erhöhung der Hundesteuer im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt.