Beschluss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 4. Änderung der Satzung vom 03.12.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Probsteierhagen gemäß anliegendem Entwurf zu beschließen.

 


Die Gemeinde unterschreitet in ihrer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer den vom Land vorgegebenen Richtwert für den ersten Hund. Es wäre eine Erhöhung von 70 auf 120 Euro erforderlich.

Bei der Fehlbedarfszuweisung zum Ausgleich des Haushaltsdefizits der Gemeinde wird dies als nicht ausgeschöpfte Einnahmemöglichkeit behandelt und in Abzug gebracht. Das bedeutet, dass wie bereits für das Haushaltsjahr 2018 mit 7.100 Euro sich für die Folgejahre das Defizit der Gemeinde jährlich um weitere ca. 7.000 Euro aufbaut.

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Erhöhung in Einzelfällen soziale Härten ergeben können.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

 

Da der Beschlussentwurf nicht die Mehrheit erhalten hat, wird eine Erhöhung der Hundesteuer im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt.