Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2010 und den Haushaltsplan 2010 in der Fassung des vorgelegten Entwurfes und unter Berücksichtigung der sich aus dem Sitzungsverlauf ergebenden Änderungen, im Übrigen unverändert zu beschließen.


Der Bürgermeister erläutert noch einmal den Inhalt der Vorlage und stellt klar, dass eine halbwegs erfolgversprechende Konsolidierung des gemeindlichen Haushaltes nur dann erfolgen könne, wenn man die Realsteuern mindestens auf das Niveau bringt, das Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Fehlbetragszuweisung ist.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass nicht nur die Gewerbesteuer zur Disposition stehe. Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von Betrieben, die von den gemeindlichen Aktivitäten profitiert, wegen der steuerrechtlichen Bestimmungen überhaupt keine oder nur eine sehr geringe Gewerbesteuer zugunsten der Gemeinde Schönberg entrichten, müsse auch die Fremdenverkehrsabgabe auf den Prüfstand. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auf die im Wirtschaftsausschuss am 19.01.2010 geführten Beratungen. Im Verlauf des Jahres 2010 soll eine neue Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe mit dem Ziel erfolgen, diese ab dem 01.01.2011 anzupassen.

 

Im Anschluss bittet der Bürgermeister die Fraktionen darum, ihre Fragen zum vorgelegten Entwurf des Haushaltes zu stellen. Innerhalb einer kurzen Fragerunde werden die sich ergebenden Fragen beantwortet.

 

Im Anschluss an die Fragerunde ergeht folgender Grundsatzbeschluss zu der Veranschlagung unter der Haushaltsstelle 6300.11010 (Parkgebühren):

 

  1. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Parkplatzes an der „Villa Helene“ wird der Gebührenpflicht unterworfen.

 

  1. Es werden Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einstellung von Personal zur Überwachung) ergriffen.

 

  1. Der Bau- und Verkehrsausschuss wird damit beauftragt, ein Konzept zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Schönberg zu entwickeln.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Angesichts der dramatischen Finanzlage, vor der die Gemeinde Schönberg steht, beantragt der Bürgermeister, die Realsteuerhebesätze (§ 3 der Haushaltssatzung) mit Wirkung ab dem 01.01.2010 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A           

330 %

Grundsteuer B

350 %

Gewerbesteuer

350 %

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Weiterhin schlägt der Bürgermeister vor, die Tarifvorschrift für die Hundesteuer mit Wirkung ab dem 01.04.2010 anzupassen. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeindevertretung den Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schönberg vorzulegen. Inhalt des Entwurfes ist die Anpassung der Hundesteuer ab dem 01.04.2010. Die Tarifvorschrift soll wie folgt gestaltet werden:

 

1. Hund

90,00 EUR

2. Hund

135,00 EUR

3. Hund

180,00 EUR

 

Hundesteuer pro Jahr.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Unter den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses besteht Einigkeit darüber, dass eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuertarifes von bisher 10 % auf 11 % (Forderung im Konsolidierungserlass des Innenministeriums) nicht infrage kommt. Der Protokollführer führt hierzu aus, dass im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden bei der Gemeinde Schönberg eine jährliche Fortschreibung des Mietwertes erfolgt. Viele andere Gemeinden rechnen die Jahresrohmiete 1964 in der Regel mit einem festen Faktor von 4,44 hoch und wenden auf dieses Ergebnis den Steuersatz an. Zum Vergleich rechnet die Gemeinde Schönberg im Jahr 2010 die Jahresrohmiete 1964 mit dem Faktor 5,07 hoch und wendet darauf den Steuersatz an. Das Aufkommen aus der Zweitwohnungssteuer ist daher bei einem Steuersatz von 10 % höher als das in einer Gemeinde mit einem Steuersatz von 11 %, wenn auf die jährliche Hochrechnung verzichtet wird.

 

Es besteht ebenfalls Einigkeit darüber, den Steuersatz bei der Vergnügungssteuer, der 12 % beträgt, nicht noch weiter nach oben anzupassen.

 

Nachdem diese Grundentscheidungen für den Haushaltsplan 2010 getroffen wurden, stimmt der Ausschuss über die Änderungsanträge zu den einzelnen Veranschlagungen ab. Die Änderungen am Haushaltsplanentwurf ergeben sich aus den dieser Niederschrift beigefügten Veränderungslisten für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.

 

Die Abstimmung zu den Ansatzveränderungen bei den Haushaltsstellen 1100.26010 und 1100.41600 führt zu folgendem Ergebnis:

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Im Anschluss werden die übrigen Ansatzveränderungen vom Bürgermeister zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmung erbringt folgendes Ergebnis:

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Gegenüber dem Entwurf ergeben sich im Verwaltungshaushalt daher Mehreinnahmen in Höhe von 192.800,00 EUR sowie Minderausgaben in Höhe von 22.800,00 EUR. Die Mehrausgaben betragen 4.800,00 EUR. Saldiert betragen die Verbesserungen für den Haushalt damit 215.600,00 EUR, die Verschlechterungen betragen 4.800,00 EUR. Im Saldo ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf in Höhe von 210.800,00 EUR, so dass sich der ursprüngliche Fehlbetrag in Höhe von 260.100,00 EUR auf 49.300,00 EUR vermindert.

 

Im Vermögenshaushalt ergeben sich jeweils Mindereinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 44.400,00 EUR.

 

Im Verlauf der Beratungen werden zudem jeweils einstimmig folgende Prüfaufträge beschlossen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Struktur der Kosten für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen zu untersuchen und wirtschaftlichere Verträge abzuschließen, sofern dies möglich ist.

 

  1. Es ist anzustreben, die Parkplätze, die sich am Gebäude des Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Käptn’s Gang) befinden und von den dort beschäftigten Personen genutzt werden, der Öffentlichkeit gegen Entgelt zugänglich zu machen. Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass auch die Beschäftigten in den Dienststellen des Rathauses (Amt Probstei und Gemeinde Schönberg) nur diejenigen Parkplätze belegen, die für ein unbegrenztes Parken am Großparkplatz „Albert-Koch-Straße“ zugelassen sind.

 

  1. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die Gemeindebücherei mit der Schulbücherei zusammenzulegen. Die Gemeindebücherei befindet sich zur Zeit im Gebäude „Alte Apotheke“. In deren Räumlichkeiten könnten die Nutzer des „Sprüttenhuuses“ ausweichen. Das „Sprüttenhuus“ wurde dann für eine Verwertung mittels Verkauf zur Verfügung stehen. Da das Gebäude „Alte Apotheke“ mit erheblichen Zuschüssen finanziert wurde, ist jedoch die Frage zu klären, ob eine anderweitige Nutzung durch den Zuschussgeber überhaupt erlaubt wird.

 

  1. Weiterhin wird beschlossen, eine größere Grundstücksfläche in der Straße „Holzredder“ mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Die im Flächennutzungsplan noch als Grünland ausgewiesenen Flächen sollen in Bauland umgewandelt und anschließend verkauft werden (Finanzplanwert für 2011 = 120.000,00 EUR). In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister überdies damit beauftragt, dem Amt Probstei das Grundstück „Holzredder 1“, das mit einer Obdachlosenunterkunft bebaut ist, zur Miete bzw. zum Kauf anzubieten. Da die Gemeinde Schönberg nicht mehr Trägerin von Aufgaben der Gefahrenabwehr ist, besteht keine Veranlassung mehr dazu, ein Obdachlosenheim im eigenen Eigentum vorzuhalten. Das Objekt wird vom Amt Probstei genutzt, um dort wohnungslose Menschen unterzubringen. Es trägt die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung, vereinnahmt aber auch die zu entrichtenden Nutzungsentschädigungen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem örtlichen Gewerbe in Verhandlungen zu treten, um zugunsten des Unterabschnittes 7911 Finanzmittel zu generieren.

 

  1. Unter Hinweis auf die Ansatzänderungen bei der Haushaltsstelle 2000.71300 (Schulverbandsumlage) plädiert Gemeindevertreter Stoltenberg dafür, die Herstellungskosten für die Gemeinschaftsschule Probstei massiv zu reduzieren. Er hält es für möglich, durch alternative Bauweisen (Quaderbauweise) die Kosten um rund 50 % zu senken. Zur Information der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses händigt Gemeindevertreter Stoltenberg diesen entsprechende Unterlagen aus.

 

Alle Fraktionen sind sich darüber einig, dass die weiteren Maßnahmen, die im Konsolidierungserlass dargestellt werden, für die Gemeinde Schönberg nicht einschlägig sind. Allenfalls können mittel- und langfristig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden, deren rechtliche und tatsächliche Zulässigkeit bzw. Umsetzbarkeit aber noch nicht beurteilt werden können (so z. B. Veräußerung von Vermögen, dessen Anschaffung bzw. Herstellung mit Zuschüssen Dritter gefördert wurde).

 

Zum Schluss stellt der Bürgermeister den Haushalt insgesamt zur Abstimmung. Es ergeht folgender

 


 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Im Anschluss an die Gesamtabstimmung über den Haushalt stellt Gemeindevertreter Stoltenberg klar, dass sich seine Fraktion nur deshalb der Stimme enthalten habe, weil durch den Haushaltsplan die haushaltsrechtliche Ermächtigung zum Einstieg in die Überwachung des ruhenden Verkehrs geschaffen werde. Die CDU-Fraktion bekennt sich jedoch ausdrücklich zu allen anderen Veränderungen, insbesondere zu den Steuererhöhungen.