Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, die Entscheidung über den Erhalt, die Entwidmung oder  Beseitigung des südlich des Plangebiets liegenden Knicks sowie die Entscheidung über die Anlegung eines Lärmschutzwalls im Bereich der Bahnlinie Kiel-Schönberg auf die kommende Sitzung am 11.09.2018 zu verschieben. Die übrigen vorgenannten und von den Planern vorgestellten Planinhalte sollen als Basis für die weitere Planung dienen.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert kurz den bisherigen Verlauf der Planung. In der Sitzung am 24.04.2018 wurden verschiedene Entwürfe der Planung vorgestellt, es sollte die Variante 7.4 weiter verfolgt werden. Er begrüßt sodann Herrn Dr. Heisel, der heute ggf. Hinweise zu einer erforderlichen Beschlussfassung geben wird. Weiter begrüßt er Frau Franke, Herrn Hinz und Herrn Keller, die die Bereiche Naturschutz, Lärm- und Verkehr sowie die Entwässerungsplanung  vorstellen werden.  

 

Herr Keller erläutert zunächst die Entwässerungsplanung im Neubaugebiet. So wird das Schmutzwasser bis zur vorhandenen Pumpstation im Eingangsbereich des Kuhlenkamp geleitet. Da die Schmutzwassermenge stark ansteigen wird, muss die Pumpstation entsprechend nachgerüstet werden. Von dort aus wird das Schmutzwasser dann über eine Druckrohrleitung direkt zum Klärwerk geführt. Eine Ableitung des Schmutzwassers durch den Ort ist nicht möglich, weil die Leitungen schon heute annähernd ausgelastet sind.

 

Herr Keller führt weiter aus, dass eine Versickerung des Regenwassers innerhalb des Gebietes nicht möglich ist, sodass auch das Regenwasser in zentralen Leitungen gesammelt und dann einem neu zu schaffenden Regenrückhaltebecken zugeführt werden muss. Vom Regenrückhaltebecken wird das Regenwasser dann der Brookau, die nördlich der Straße Gehrtshorst zur Schönberger Au wird, eingeleitet. Die Einleitmenge wurde mit dem Gewässerunterhaltungsverband abgestimmt, sodass mit diesem Wert die Größe des Regenrückhaltebeckens berechnet wurde. Als Berechnungsgrundlage wurden ein 1-jähriges, 5-jähriges und 10-jähriges Regenereignis angesetzt, das entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine weitere Berechnung mit einem 30-jährigen Regenereignis hat dann noch ergeben, dass der Wasserspiegel im Regenrückhaltebecken mit 4,50 m über Normalnull immer noch unterhalb des Straßenniveaus und unterhalb der vorhandenen Bebauung im Eingangsbereich des Neubaugebietes liegen würde.

 

Herr Keller erklärt auf Anfrage von Frau Haase, dass das Fassungsvermögen des Regenrückhaltebeckens 4.500 cbm beträgt und damit weit über der erforderlichen Genehmigungsfähigkeit liegt. Frau Haase fragt weiter nach dem Versiegelungsgrad im Baugebiet. Hierzu erklärt Herr Keller, dass die hydraulische Berechnung mit einem Abflussbeiwert errechnet wurde, der ihm jetzt allerdings nicht bekannt ist. Den Wert wird er jedoch bis zur Sitzung am 11.09.2018 nachliefern.

 

Frau Haase führt sodann aus, dass sie als Anrainer an der Brookau schon jetzt häufig Überschwemmungen haben, insbesondere war es beim Starkregenereignis in 2002 völlig überschwemmt. Herr Keller weist darauf hin, dass er die zusätzliche Einleitungsmenge in die Au vom Gewässerunterhaltungsverband vorgegeben bekommen hat. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt hierzu, dass das Ereignis von 2002 noch sehr präsent ist, es wurde jedoch seit dieser Zeit ein Konzept zur Rückhaltung von Regenwasser erstellt und auch umgesetzt. Damit sollte eine Situation wie in 2002 nicht mehr in dem Ausmaß passieren. Herr Matthies ergänzt, dass die Überflutung in der Niederung vor der Straße Damm erfolgt ist, weil sich ein Baumstubben im Kanal festgesetzt und damit den Abfluss erheblich vermindert hat. Frau Haase erwidert, dass es jedoch auch bei der heutigen Situation zu Überschwemmungen kommt. Das Regenwasser des Neubaugebietes wird am tiefsten Punkt gesammelt, wo das Regenrückhaltebecken angelegt werden soll. An diesem Punkt ist jedoch auch der Grundwasserspiegel sehr hoch, sie fragt, wie das mit dem Regenrückhaltebecken funktionieren soll. Ausschussvorsitzender Cordts unterbricht die Diskussion und erklärt, dass die Frage notiert und in der nächsten Sitzung beantwortet wird.

 

Herr Keller führt weiter aus, dass auch der nördliche Bereich des Neubaugebietes mit der Bebauung Rauher Berg in das Regenrückhaltebecken entwässert. Der Bereich liegt ebenfalls höher als das Regenrückhaltebecken, auch bei einem 30-jährigen Regenereignis. Im südlichen Bereich des Regenrückhaltebeckens ist eine Mulde vorgesehen, in die die anliegenden Grundstücke ihr Regenwasser einleiten können. Die Mulde ist für die Regenwasserbeseitigung nicht zwingend erforderlich und dient eher der Gestaltung. Eine Einzäunung ist daher auch nicht erforderlich.  

 

Herr Bracker spricht noch einmal die Entwässerung an. Er fragt, wie viel Liter Regenwasser ein 1-jähriges bzw. 30-jähriges Regenereignis bedeuten. Eine bereits erfolgte Regenspende von 65 mm in eineinhalb Stunden würde schon dazu führen, dass das Regenrückhaltebecken überlastet ist. Herr Keller erklärt, dass bei einer hydraulischen Berechnung Wetterdaten eingeholt werden. Dabei werden keine Litermengen an Regenwasser angegeben, es wird nur festgelegt, welches Volumen das Regenrückhaltebecken bei einem bestimmten Regenereignis haben muss. Im Übrigen fließt während des Regens ja auch Regenwasser in das Gewässer ab.  

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt sodann, dass heute noch kein fertiger Plan vorgelegt wurde. Die Planinhalte können sich noch ändern und dann sind auch die Berechnungen entsprechend zu überarbeiten. In Kürze wird es auch eine Bürgerbeteiligung geben, in der der Planentwurf dann noch einmal vorgestellt wird und in der die Bürger sich dann auch zu der Planung äußern können.

 

Auf Anfrage von Frau Schwab, warum die Berechnung bei einem 30-jährigen Regenereignis aufhört, erklärt Herr Keller, dass durchaus noch ein 50-jähriges Ereignis gerechnet werden kann. Es könnte auch berechnet werden, bei welchem Regenereignis das Regenrückhaltebecken volllaufen würde. Es wird sodann gebeten, die Hydraulik um diese Berechnungen zu ergänzen.

 

Auf Anfrage von Herrn Bünning, ob der Regenwasserkanal noch Reserven bietet, führt Herr Keller aus, dass in Absprache mit Herrn Matthies vom Ortsentwässerungsbetrieb der Regenwasserkanal bereits einen Rohrquerschnitt größer gewählt wurde, als erforderlich, um entsprechende Reserven bei einem größeren Regenereignis zu haben.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Keller und bittet Herrn Hinz das Verkehrs- und Lärmschutzgutachten vorzustellen.

 

Herr Hinz erklärt, dass für eine verkehrliche Erschließung eine Anbindung an den Kuhlenkamp, die Straße Am alten Bahnhof oder auch an die Rosenstraße in Frage kommen könnte. Da die Straße Am alten Bahnhof ein verkehrsberuhigter Bereich ist und diese nicht länger als 300 m sein sollen, schließt sich diese Möglichkeit aus. Bei der Straße Rosenweg würden Konflikte im Kreuzungsbereich zur Bahnhofstraße entstehen, weil unmittebar neben dem Rosenweg die Bahnlinie verläuft. Es verbleibt damit bei einer verkehrlichen Erschließung des Gesamtgebietes über den Kuhlenkamp. Eine Verkehrszählung und Bewertung hat ergeben, dass Probleme mit der Anbindung nicht bestehen und auch keine verkehrlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Angesprochen wurde einmal die Möglichkeit, einen Kreisel zu bauen. Durch die scharfe Kurve im Eingangsbereich zum Kuhlenkamp würde das jedoch bedeuten, dass der Kreisel einen Großteil des Grundstücks der nun geplanten Kita einnehmen würde. Damit kann die Einrichtung eines Kreisels nicht empfohlen werden.

 

Herr Hinz erläutert sodann die innere Erschließung des Gebietes. Die Hauptverkehrsstraße wird demnach im Süden verlaufen. Daran schließen sich die Ringstraßen an. Eine Haupterschließung im Norden würde keinen Sinn machen, weil die nördlich angrenzenden Grundstücke dort ihre Freiflächen haben und damit stärker belastet wären. Der Fahrrad- und Fußgängerverkehr sollte dann jedoch eine Anbindung an den Rosenweg und die Straße Am alten Bahnhof erhalten, um schnell in den Ort und zum Bahnhof zu gelangen. Die Frage von Herrn Ehlers, ob die Straße Am alten Bahnhof für Rettungsfahrzeuge genutzt werden kann, bestätigt Herr Hinz. Als Notzufahrt, falls im Gebiet ein Unfall oder ein Wasserrohrbruch passiert, sollte die Straße Am alten Bahnhof genutzt werden können. Herr Bünning fragt, ob die Straße Kuhlenkamp vor der scharfen Kurve zur abknickenden Vorfahrt gemacht werden sollte, Herr Hinz erklärt, dass dies eine Entscheidung der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön ist. Herr Bünning fragt weiter, ob das Ortsschild in der Straße Rauher Berg ggf. auch weiter in Richtung der Kreuzung zur L 50 verschoben werden kann. Auch dies wäre bei der Verkehrsaufsicht zu beantragen. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass von Seiten des Ordnungsamtes ein entsprechender Antrag schon gestellt wurde.

 

Herr Bracker spricht an, dass es Kreisel auch in kleineren Dimensionen gibt. Diese werden dann in der Mitte von LKW überfahren. Ggf. wäre das eine Lösung für die Einrichtung eines Kreisels am Kuhlenkamp. Herr Hinz erklärt hierzu, dass der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr einen kleineren Kreisel nicht genehmigen würde. Es handelt sich hier um die Landesstraße 211 und daher bedarf es der Genehmigung des Landesamtes. Das Landesamt genehmigt Kreisel nur mit einem Mindestdurchmesser von 35 m.

 

Frau Haase fragt, wie die Sicherheit für Kinder und alte Menschen hergestellt werden soll, wenn sie die Straße Kuhlenkamp im Bereich der Kreuzung zum Rauhen Berg überqueren wollen. Hier muss sowohl auf den Verkehr aus dem Neubaugebiet als auch auf den Verkehr der Straße Kuhlenkamp und der Straße Rauher Berg geachtet werden. Bei starkem Verkehr sind dann vor allem Kinder überfordert. Herr Hinz erklärt, dass dafür ein Fahrbahnteiler eingerichtet wurde. Die PKW müssen an der Kreuzung auch anhalten, um zu sehen, ob sie eine freie Einfahrt in den Rauhen Berg haben. Auf die Frage, ob eine Bedarfsampel oder ein Zebrastreifen eingerichtet werden könnte, verweist Herr Hinz wieder auf die Verkehrsaufsicht des Kreises Plön.

 

Ausschussvorsitzender Cordts weist in dem Zusammenhang auf eine Frage zur Feinstaubbelastung im Bereich der geplanten Kita hin. Ggf. ist der Standort der Kita falsch. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Feinstaubbelastung ermittelt werden kann.

 

Herr Hinz erläutert sodann das Verkehrslärmgutachten. Im Eingangsbereich zum Neubaugebiet zeigt er den Bereich auf, der dem Lärmpegelbereich 3 entspricht. In diesem Bereich wären passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind an dieser Stelle nicht möglich. Ähnlich sieht es im Bereich der Bahnlinie Kiel-Schönberg aus, wobei der Lärmpegelbereich 3 etwas schmaler ausfällt. Um die Freiflächen und Erdgeschossebenen der anliegenden Grundstücke zu schützen, empfiehlt er hier einen Lärmschutzwall aufzuschütten. Der Wall müsste eine Höhe von etwa 3 m über den Bahnschienen haben.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Hinz und bittet sodann Frau Franke, die naturschutzfachliche Planung vorzustellen.

 

Frau Franke erklärt zunächst, dass aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs nach Norden zur Straße Kuhlenkamp die naturschutzfachliche Beurteilung erweitert werden musste. Anhand eines Übersichtsplans zeigt sie auf, dass nun nicht mehr nur die landwirtschaftlich genutzte Fläche zu beurteilen ist, sondern auch die nördliche Fläche, die zum Teil aus Feuchtgrünland besteht und damit wesentlich sensibler zu betrachten ist. Da diese Fläche deutlich eingeschränkt wird, muss an anderer Stelle auch ein größerer Ausgleich dafür geschaffen werden. Dazu wäre der Bereich der südlich des Regenrückhaltebeckens geplanten Mulde geeignet. Die Mulde wird zwar nicht immer Wasser führen, aber grundsätzlich bleiben die Flächen feucht und eignen sich damit für Amphibien, Libellen etc. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Mulde damit zwingend erforderlich, auch wenn sie aus Sicht der Regenwasserbeseitigung entbehrlich wäre.

 

Weiter geht Frau Franke auf den Knick im Süden des Gebietes ein. Wenn dieser erhalten werden soll, müsste ein ca. 6 m breiter Knickschutzstreifen öffentlich bleiben. Dieser würde auch benötigt, um den Knick alle 10 bis 12 Jahre mit schwerem Gerät auf den Stock setzen zu können. Gerade im Bereich der Bahnlinie, wo auch ein Wall aufgeschüttet werden soll, würden die anliegenden Grundstücke doch stark eingeschränkt. Der Aufwand für die Gemeinde wäre bei einem Knickerhalt nicht besonders groß, der Knickschutzstreifen müsste etwa einmal im Jahr gemäht und der Knick wie gesagt nur alle 10 bis 12 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anlieger häufig an die Gemeinde herantreten würden, um den Knick zu putzen, weil sie voraussichtlich Sicht- und Schattenprobleme bekommen würden. Dem Ansinnen müsste die Gemeinde dann jedoch standhalten. Außerdem würde der Knickschutzstreifen aller Voraussicht nach von angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt, um Rasenschnitt u.ä. abzulagern. Frau Franke empfiehlt daher, den Knick zu entwidmen und ggf. sogar ganz zu entfernen und durch einen Anpflanzungsstreifen zu ersetzen. Das würde bedeuten, dass im Rahmen der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung an anderer Stelle ein Knick neu angepflanzt werden muss. Der Anpflanzungsstreifen würde dann die Abgrenzung zur freien Landschaft bilden. Dieser stünde dann auch im Eigentum der Anlieger.

 

Herr Bracker erzählt, dass er Rehe sowie Frösche, Kröten und Ringelnattern im Garten hat. Er befürchtet, dass diese Tiere weg sind, wenn der vorhandene Knick im Süden des Gebietes wegfällt. Frau Franke erklärt, dass Rehe nicht unter den Artenschutz fallen. Eine Veränderung wird es für die anderen Tiergruppen auch geben, wenn die Bahnlinie wieder aktiviert wird. 

 

Weiter geht Frau Franke auf den Knick nördlich des Regenrückhaltebeckens ein. Diesen Knick empfiehlt Frau Franke zu erhalten. Gerade im Bereich des Regenrückhaltebeckens ist auch genügend Platz für den Knickschutzstreifen, sodass hier keine Beeinträchtigungen für den Knick zu erwarten sind. Selbst im Bereich der geplanten Bebauung lässt sich noch ein entsprechender Knickschutzstreifen einrichten, der dann jedoch öffentlich bleiben muss.

 

Vom Aufwand für die Gemeinde wären die Unterhaltung eines Knicks mit Knickschutzstreifen und auch der Bereich der geplanten Mulde überschaubar. Auch der Bereich der Mulde müsste wohl nur ein bis zwei Mal im Jahr gemäht werden. Anders sieht es beim „grünen Band“ aus. Dieses verläuft durch das gesamte Baugebiet und müsste schon intensiv gepflegt werden.

 

Sodann geht Frau Franke auf den Aufenthaltsplatz an der Mulde ein. Dieser Platz soll den Endpunkt des „grünen Bandes“ darstellen. Sie empfiehlt, diesen Platz naturnah zu gestalten und damit einen Aufenthaltscharakter zu schaffen. Einen Spielplatz sieht sie an dieser Stelle jedoch nicht, dafür wäre die Fläche zu klein.

 

Abschließend geht Frau Franke auf den naturschutzfachlichen Ausgleich für den erstmaligen Eingriff in Landschaft und Natur durch die geplante Bebauung ein. Erforderlich werden ca. 7 ha an Ausgleichsflächen. Diese Flächen sollten möglichst im Gemeindegebiet Schönberg liegen. Hierfür liegen zwei Vorschläge vor. Bei der ersten Fläche an der L 165 in Richtung Stakendorf handelt es sich um intensiv genutztes und auch hochwertiges Ackerland. Der Aufwand aus dieser Fläche eine Ausgleichsfläche zu machen, wäre sehr hoch. Weiter gibt es keine Vernetzungsmöglichkeiten mit weiteren anliegenden Flächen, um einen Biotopverbund zu bilden. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat ergeben, dass diese Fläche eher nicht geeignet ist. Hochwertiges Ackerland soll möglichst nicht als Ausgleichsfläche genutzt werden. Die zweite Fläche liegt westlich des Neubaugebietes Strandstraße. Diese Fläche wäre wohl geeignet, aber sie ist viel zu klein. Außerdem gibt es auf dieser Fläche schon Knicks und auch kleinere Tümpel, die naturschutzfachlich bereits hochwertig sind und somit nicht auf den Ausgleich angerechnet werden. Eine dritte Fläche liegt westlich des geplanten Neubaugebietes in nicht allzu weiter Entfernung in der Gemeinde Barsbek. Diese Fläche hat eine starke Hanglage und ist deshalb als Ackerfläche nicht so hochwertig. Es verläuft ein Gewässer durch die Fläche, sodass bei der Umwandlung zur Ausgleichsfläche der Nährstoffeintrag in das Gewässer entfällt. Die Suche nach Ausgleichsflächen ist noch nicht abgeschlossen, es mag sein, dass noch andere Flächen gefunden werden, das Verfahren befindet sich ja noch in der Anfangsphase.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Frage des Ausgleichs dann noch geklärt werden muss, ggf. dann auch in einer anderen Gemeinde, das bleibt noch abzuwarten.

 

Herr Dr. Heisel führt sodann aus, dass die heutige Vorstellung dazu dienen sollte, Klarheit über die bisherige Planung zu bekommen, damit in der Sitzung am 11.09.2018 dann der Entwurf des Planes zur vorzeitigen Beteiligung bestimmt werden kann. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass die Hausaufgaben nun abgearbeitet wurden. Das Baugebiet hat eine enorme Bedeutung für Schönberg und soll viele verschiedene Bedarfe decken. Die Planung ist zwischenzeitlich schon sehr detailliert, sodass die Fragen des Verkehrs, der Regenwasserbeseitigung, der Knicks und des Lärmschutzes so gut wie geklärt sind. Ein formeller Beschluss ist für die vorzeitige Bürgerbeteiligung nicht zwingend erforderlich, sodass der Plan auch heute schon zur vorzeitigen Beteiligung bestimmt werden könnte.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Frau Franke für die umfassende Vorstellung und bittet den Ausschuss die vorgestellten Eindrücke nun mitzunehmen, um in der nächsten Sitzung eine Entscheidung zu treffen. Herr Dr. Heisel bittet möglichst schon eine Entscheidung zu den einzelnen vorgestellten Punkten zu treffen, damit diese in den Plan eingearbeitet werden können. Ausschussvorsitzender Cordts schlägt daraufhin vor, dass eine Entscheidung über den südlichen Knick und den Lärmschutzwall in der nächsten Sitzung erfolgen sollte, die anderen Punkte könnten dann wie vorgestellt schon in die Planung eingearbeitet werden.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0