Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro ALSE, Herr Dr. Liedl, für die schalltechnische Untersuchung an das Büro Akustik Labor Busch und für die Erschließungsplanung bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an das Ingenieurbüro Hauck erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

 


Bürgermeister Hansen hat wegen der Besorgnis der Befangenheit auch für diesen Punkt den Raum verlassen, die Sitzungsleitung hat Herr Kleingarn übernommen.

 

Herr Griesbach erläutert die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 zur Ausweisung eines kleinen Campingplatzes. Das Verfahren wird parallel zur gerade beschlossenen Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird ein erster Entwurf des Bebauungsplanes gefertigt, der dann mit der Gemeinde abgestimmt und anschließend im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wird. Auch eine vorgezogene Behördenbeteiligung wird mit dem ersten Entwurf des Planes erfolgen. Im Rahmen des Planverfahrens wird dann auch ein Schallgutachten anzufertigen sein, um die Verträglichkeit mit der unmittelbar anliegenden Wohnbebauung nachzuweisen.

 

Fragen ergeben sich zu diesem Punkt nicht.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 1